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Kieferorthopäde werdenVom Staatsexamen zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
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Kieferorthopäde werden: Der komplette Weg

Kieferorthopädie ist kein eigenständiges Studienfach, sondern eine Spezialisierung, die erst nach dem Zahnmedizinstudium beginnt — und zwar über zwei grundverschiedene Wege: die vierjährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt oder ein akademisches Master-Studium. Dieser Artikel zeigt Dir beide Wege und den entscheidenden Unterschied zwischen ihnen.

Schritt 1: Zahnmedizinstudium und Staatsexamen

Der Weg zum Kieferorthopäden beginnt wie jede zahnärztliche Laufbahn mit dem Studium der Zahnmedizin. Es dauert in Deutschland in der Regel fünf Jahre und schließt mit dem Staatsexamen ab. Die Zulassung läuft über hochschulstart.de und ist ähnlich umkämpft wie das Humanmedizinstudium. Wie das Studium im Detail aufgebaut ist — von der Vorklinik bis zum Staatsexamen — zeigt der Überblick zum Aufbau des Zahnmedizinstudiums.

Wer schon während des Studiums weiß, dass Kieferorthopädie das Ziel ist, kann gezielt Famulaturen und das Praktische Jahr in kieferorthopädischen Abteilungen oder Praxen verbringen — das erleichtert später den Einstieg, egal für welchen der beiden folgenden Wege Du Dich entscheidest.

Schritt 2: Approbation

Nach bestandenem Staatsexamen erhältst Du Deine Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin. Erst damit darfst Du eigenverantwortlich behandeln — und erst ab hier trennen sich die Wege. Viele sammeln vorher noch als Assistenzzahnarzt/-ärztin allgemeine Praxiserfahrung, zwingend ist das aber nicht.

Ab der Approbation: zwei Wege stehen offen

Ab hier hast Du die Wahl zwischen zwei grundverschiedenen Wegen in die Kieferorthopädie. Welcher zu Dir passt, hängt vor allem von einer Frage ab: Willst Du später den geschützten Titel „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" bzw. „Kieferorthopäde" führen dürfen — oder ist Dir eine schnellere, flexiblere Spezialisierung wichtiger, auch ohne diesen Titel?

Weg 1: Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Die vierjährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie (kurz: KFO) ist der einzige Weg, der Dich später berechtigt, den Titel „Kieferorthopäde" zu führen. Sie findet in Vollzeit statt, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Geregelt wird sie durch die Weiterbildungsordnung Deiner zuständigen Landeszahnärztekammer, die sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer orientiert — Details wie genaue Fallzahlen oder Ausnahmeregelungen können sich zwischen den Kammern unterscheiden.

Absolviert wird die Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte. Das sind in der Praxis vor allem zwei Wege:

  • Universitätsklinik: Die kieferorthopädische Abteilung bzw. Poliklinik einer zahnmedizinischen Fakultät. Hier arbeitest Du meist als wissenschaftliche/r Mitarbeiter:in mit Lehr- und Forschungsanteil.
  • Weiterbildungspraxis: Eine niedergelassene kieferorthopädische Praxis, deren Inhaber:in von der Kammer zur Weiterbildung ermächtigt wurde.

Mehr zur Suche nach einer konkreten Stelle findest Du in unserem Artikel zu Weiterbildungsstellen finden.

Nahaufnahme: Kieferorthopädische Brackets werden mit einer Pinzette auf einem Modell platziert
Präzisionsarbeit: Brackets werden während der Weiterbildung Schritt für Schritt gesetzt.

Die Fachzahnarztprüfung

Am Ende der Weiterbildung steht die Fachzahnarztprüfung vor der zuständigen Landeszahnärztekammer. Sie prüft sowohl theoretisches Wissen als auch die während der Weiterbildung dokumentierten praktischen Fälle. Nach bestandener Prüfung darfst Du den Titel „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" offiziell führen — und Dich, so hat es der Bundesgerichtshof 2021 klargestellt, als bislang einziger Zahnarzt überhaupt „Kieferorthopäde" nennen.

Dauer
4 JahreVollzeit, in Teilzeit entsprechend länger
Ort
Uniklinik oder Praxismit Weiterbildungsermächtigung
Abschluss
Fachzahnarztprüfungvor der Landeszahnärztekammer
Titel danach
„Kieferorthopäde"uneingeschränkt führbar

Weg 2: Master oder Zusatzqualifikation Kieferorthopädie

Der zweite Weg ist ein akademisches Master-Studium — häufig als „Master of Science Kieferorthopädie" beworben — oder eine kürzere, strukturierte Zusatzqualifikation, wie sie Universitäten und private Anbieter berufsbegleitend anbieten. Typischerweise dauert das ein bis drei Jahre, deutlich kürzer als die vierjährige Fachzahnarzt-Weiterbildung.

Wichtige Unterschiede zum ersten Weg:

  • Es gibt keine einheitliche Kammerprüfung und keinen bundesweiten Standard — Umfang, Dauer und Qualität unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
  • Nach Abschluss darfst Du kieferorthopädisch behandeln — das erlaubt das Berufsrecht grundsätzlich jedem approbierten Zahnarzt, unabhängig vom Titel.
  • Du darfst Dich aber nicht „Kieferorthopäde" nennen. Erlaubt sind stattdessen — unter Aufklärungspflicht gegenüber Patient:innen — Bezeichnungen wie „Praxis für Kieferorthopädie" oder ein bei der Kammer gemeldeter „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie".

Für viele ist dieser Weg trotzdem attraktiv: Er ist schneller, oft berufsbegleitend und damit flexibler zu planen, und Du bist nicht auf eine der raren, offiziellen Weiterbildungsstellen angewiesen. Der entscheidende Kompromiss ist der fehlende Titelanspruch.

Dauer
1–3 Jahreoft berufsbegleitend
Ort
Hochschuleoder privater Bildungsanbieter
Abschluss
Hochschulprüfungkein einheitlicher Standard
Titel danach
Kein „Kieferorthopäde"nur Tätigkeitsschwerpunkt/Praxis-Bezeichnung

Den vollständigen Vergleich beider Wege — inklusive des BGH-Urteils, das die Titelfrage 2021 geklärt hat — findest Du in unserem Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde" nennen?

Und danach?

Auf beiden Wegen stehen Dir am Ende mehrere Optionen offen: eine Anstellung in einer bestehenden KFO-Praxis oder Klinik, die Übernahme oder Gründung einer eigenen Praxis, oder — vor allem nach dem Fachzahnarzt-Weg — eine Laufbahn an der Universität mit Forschung und Lehre. Details zu Verdienst und Kosten findest Du in unserem Artikel Gehalt und Kosten der KFO-Weiterbildung.

Wichtig: Die genauen Regelungen zur Weiterbildung (Dauer, Fallzahlen, anerkannte Weiterbildungsstätten) legt jede der 17 Landeszahnärztekammern in ihrer eigenen Weiterbildungsordnung fest. Für verbindliche Auskünfte wende Dich immer an die für Dich zuständige Kammer.

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