Für viele approbierte Zahnärzt:innen, die einen Blick über die Grenze nach Österreich werfen, klang die Sache lange einfach: Österreich kennt keinen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, also läuft dort alles über Zusatzqualifikationen wie Weg B in Deutschland. Diese Einschätzung war bis vor Kurzem zutreffend – ist es inzwischen aber nur noch zur Hälfte. Seit dem 1. September 2023 hat Österreich einen eigenen, gesetzlich geregelten Fachzahnarzt-Titel für Kieferorthopädie eingeführt. Dieser Artikel ordnet ein, was das für Dich bedeutet, egal ob Du als deutsche Fachzahnärztin oder deutscher Fachzahnarzt nach Österreich willst oder als österreichische Fachzahnärztin nach Deutschland.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die österreichische Reform ist noch jung, einzelne Auslegungsfragen (etwa zur EU-weiten Anerkennung) sind in Bewegung. Verbindliche Auskünfte zu Deinem konkreten Fall bekommst Du nur bei der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. Deiner zuständigen deutschen Landeszahnärztekammer.

Die Ausgangslage: Österreich ohne eigenen Fachzahnarzt

Bis zum 1. September 2023 gehörte Österreich zu den wenigen EU-Ländern, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie nicht den europarechtlichen Mindestvorgaben entsprechend geregelt war. Es gab keine geschützte Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” und damit auch keinen der deutschen Weiterbildungsordnung vergleichbaren, staatlich anerkannten Weg dorthin.

Spezialisierte Zahnärzt:innen praktizierten in dieser Zeit auf Basis freiwilliger postgradualer Zusatzausbildungen – etwa Universitätslehrgänge an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, international anerkannte Zertifizierungen wie EBO/ABO oder die seit 2008 bestehenden NEBEOP-Programme (ein europaweites Ausbildungsnetzwerk für Kieferorthopädie). All das qualifizierte fachlich, verlieh aber keinen gesetzlich geschützten Titel – strukturell näher an Weg B (Master/Zusatzqualifikation) als an Weg A, wie wir sie für Deutschland auf dieser Seite unterscheiden, auch wenn die Vergleichbarkeit nicht eins zu eins ist. Einen Überblick über diese Unterscheidung findest Du in Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?

Was sich seit dem 1. September 2023 geändert hat

Mit dem sogenannten Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz – vom Nationalrat am 15.06.2022 einstimmig beschlossen, vom Bundesrat im Dezember 2022 gebilligt und zum 1. September 2023 in Kraft getreten – hat Österreich eine eigene, gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie” geschaffen. Rechtsgrundlage sind das österreichische Zahnärztegesetz (ZÄG) und die dazugehörige Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung (KFO-AV); zuständig für Eintragung und Titelführung ist die Österreichische Zahnärztekammer.

Der Regelweg zur neuen Qualifikation:

  • Postpromotioneller Universitätslehrgang: ein mindestens dreijähriges, theoretisches und praktisches Vollzeitstudium an einer österreichischen Universität, das ab dem 1. September 2023 begonnen wurde. Nach Kammerangaben lagen die frühestmöglichen Abschlüsse dieser neuen Ausbildungsgeneration im Sommer 2026 – das Modell ist also erst jetzt vollständig angelaufen.
  • Bereits laufende oder vor 2023 abgeschlossene universitäre Ausbildungen: Wer eine mindestens dreijährige postpromotionelle fachzahnärztliche KFO-Ausbildung an einer österreichischen Universität vor dem 1. September 2023 begonnen bzw. abgeschlossen hat, kann sich darüber qualifizieren.
  • Erworbene Rechte (Übergangsregelung): Zahnärzt:innen, die vor dem 1. September 2023 eine andere KFO-Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens fünf der letzten zehn Jahre zahnärztlich in Österreich tätig waren und mindestens drei der letzten fünf Jahre überwiegend kieferorthopädisch gearbeitet haben, können den Titel über eine Prüfung vor einer Prüfungskommission erwerben. Anträge dazu sind laut Kammerangaben bis 31. August 2027 möglich.
  • EWR-/Schweizer Qualifikationen: Ein in einem EWR-Staat oder der Schweiz erworbener, der Richtlinie 2005/36/EG entsprechender Qualifikationsnachweis als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie berechtigt ebenfalls zur Titelführung in Österreich.

Der Gesetzgeber wollte damit laut den Materialien zum Gesetzesentwurf zwei Dinge erreichen: die zahnmedizinische Qualität in der Kieferorthopädie absichern und die EU-weite Anerkennung von in Österreich ausgebildeten Kieferorthopäd:innen ermöglichen. Ob der zweite Punkt formal bereits vollständig erreicht ist, ist allerdings eine eigene Frage – dazu gleich mehr.

Was das für deutsche Zahnärzt:innen in Österreich bedeutet

Approbierte Zahnärzt:innen dürfen in Österreich – wie in Deutschland – grundsätzlich auch ohne Fachzahnarzttitel kieferorthopädisch behandeln; die Behandlungsbefugnis ist von der Titelführung zu unterscheiden. Willst Du in Österreich aber die geschützte Bezeichnung „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” führen, brauchst Du dafür die Anerkennung Deiner deutschen Facharztqualifikation durch die Österreichische Zahnärztekammer. Da Deutschland als EU-Mitgliedstaat mit langjährig etablierter, in Anhang V Nr. 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG gelisteter Facharztausbildung gilt, ist grundsätzlich von einer automatischen Anerkennung auszugehen – die genauen Modalitäten (Unterlagen, Fristen, Gebühren) solltest Du vor einem Umzug direkt bei der Österreichischen Zahnärztekammer erfragen, da uns dazu keine tagesaktuell verlässliche Quelle vorliegt.

Was das für österreichische KFO-Abschlüsse in Deutschland bedeutet

Umgekehrt ist die Lage komplizierter, als man nach der österreichischen Reform vermuten könnte. Für die automatische Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation in Deutschland kommt es nicht darauf an, ob ein Land national einen der EU-Richtlinie inhaltlich entsprechenden Ausbildungsweg geschaffen hat, sondern darauf, ob die ausstellende Stelle explizit in Anhang V Nr. 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG gelistet ist. Nach unserem Rechercheergebnis (Stand: Juli 2026) fehlte diese Listung für Österreich im Bereich Kieferorthopädie weiterhin – neben Spanien und Luxemburg gehörte Österreich zu den EU-Ländern ohne automatische Anerkennung der KFO-Weiterbildung in Deutschland, obwohl die österreichische Ausbildung seit der Reform an den inhaltlichen Mindestvorgaben der Richtlinie ausgerichtet ist.

Für Dich als Inhaberin oder Inhaber einer österreichischen Fachzahnarztqualifikation für Kieferorthopädie bedeutet das praktisch: Willst Du damit in Deutschland den Titel „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” führen, prüft die zuständige deutsche Landeszahnärztekammer Deine Weiterbildung im Einzelfall auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Weiterbildungsordnung – genau wie es für Abschlüsse aus anderen nicht gelisteten Ländern gilt. Den vollständigen Ablauf dieses Verfahrens, inklusive der Unterlagen, typischer Bearbeitungszeiten und was bei festgestellten Defiziten passiert, erklärt unser Artikel Ausländische KFO-Weiterbildung in Deutschland anerkennen lassen.

Da es sich hier um eine sehr junge Rechtslage handelt (Anhang-V-Änderungen erfolgen über eigene EU-Verfahren und können den nationalen Reformen zeitlich deutlich hinterherlaufen), lohnt sich vor jeder Karriereentscheidung ein Vorabkontakt mit der Kammer, um den aktuellen Stand zu Deinem konkreten Fall zu klären.

Einordnung: Wo Österreich jetzt steht

Mit der Reform hat sich Österreich strukturell stark an Deutschlands Weg A angenähert: eine mehrjährige, universitär verortete Vollzeitausbildung mit Abschlussprüfung und geschützter Titelführung, verwaltet über die Zahnärztekammer statt über einen freien Ausbildungsmarkt. Wer heute in Österreich Kieferorthopädie spezialisieren will, hat damit erstmals einen Weg, der dem deutschen Fachzahnarzt strukturell näherkommt als den bisherigen Zusatzausbildungen. Gleichzeitig zeigt der noch fehlende Anhang-V-Eintrag, dass eine nationale Reform nicht automatisch die europarechtliche Anerkennungsfrage löst – diese beiden Ebenen solltest Du bei jeder Karriereplanung zwischen Deutschland und Österreich sauber auseinanderhalten.

Wenn Du Dich grundsätzlich noch zwischen Fachzahnarzt und Master orientierst oder wissen willst, welche anderen Länder für eine KFO-Weiterbildung im Ausland infrage kommen, findest Du einen Überblick in KFO-Weiterbildung im Ausland: Alternativen zu Deutschland sowie im zentralen Artikel Der Weg zum Kieferorthopäden.


Stand: August 2026. Die österreichische Reform ist erst seit 2023 in Kraft und noch nicht in allen Details höchstrichterlich oder verwaltungspraktisch ausgetreten; Angaben zu Fristen, Verfahren und zum Anerkennungsstatus ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erhältst Du bei der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. Deiner zuständigen deutschen Landeszahnärztekammer.