Die Schweiz ist für angehende Kieferorthopäd:innen aus Deutschland aus mehreren Gründen interessant: kurze Distanz, keine Sprachbarriere in der Deutschschweiz, ein strukturiertes universitäres Weiterbildungssystem – und ein Gehaltsniveau, das über dem deutschen liegt. Dieser Artikel erklärt, wie die Fachzahnarzt-Weiterbildung Kieferorthopädie in der Schweiz aufgebaut ist, was sie von der deutschen Weiterbildungsordnung unterscheidet und wie die gegenseitige Anerkennung von Titeln zwischen beiden Ländern funktioniert.

Wichtig vorab: Dieser Artikel behandelt ausschließlich Weg A, also die Weiterbildung zum eidgenössisch anerkannten Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Was den Unterschied zwischen Fachzahnarzt- und Master-Weg grundsätzlich ausmacht, erklärt der Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?. Einen Überblick über weitere Länder findest Du in KFO-Weiterbildung im Ausland und Englischsprachige KFO-Weiterbildung.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Anerkennungsberatung. Verfahren, Fristen und Gebühren können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Verbindliche Auskünfte zu Deinem konkreten Fall erhältst Du ausschließlich bei der Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) beziehungsweise beim Büro für zahnmedizinische Weiterbildung (BZW) der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).

Wer die Weiterbildung in der Schweiz organisiert

Anders als in Deutschland, wo die 17 Landeszahnärztekammern jeweils eigene Weiterbildungsordnungen erlassen, ist die zahnärztliche Weiterbildung in der Schweiz zentraler organisiert. Der Fachzahnarzttitel Kieferorthopädie ist ein eidgenössischer Titel, der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) akkreditiert wird. Organisatorisch zuständig ist das Büro für zahnmedizinische Weiterbildung (BZW), ein Organ der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Die fachlichen Inhalte und die Fachzahnarztprüfung selbst verantwortet die Schweizerische Gesellschaft für Kieferorthopädie (SGK/SSODF), die dafür ein eigenes Weiterbildungsprogramm veröffentlicht.

Die Schweiz kennt insgesamt vier Fachzahnarzt-Weiterbildungen: Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie und Rekonstruktive Zahnmedizin. Grundvoraussetzung für den Einstieg ist jeweils ein eidgenössisches oder als gleichwertig anerkanntes Zahnmedizindiplom.

Ablauf und Dauer: vier Jahre an vier Universitäten

Die Fachzahnarzt-Weiterbildung Kieferorthopädie dauert vier Jahre und findet ausschließlich an einer von vier universitären Weiterbildungsstätten statt:

  • Universität Basel
  • Universität Bern
  • Université de Genève
  • Universität Zürich

Ein zahnmedizinisches Grundstudium mit eidgenössischem Staatsexamen ist Voraussetzung. Für die Zulassung zur Fachzahnarztprüfung ist zusätzlich ein allgemeines Praxisjahr in einer anderen zahnärztlichen Disziplin (etwa in einer Schulzahnklinik oder einer Allgemeinpraxis) vorgeschrieben – dieses Jahr kann vor, während oder nach dem eigentlichen KFO-Programm liegen, je nach Universität. An der Universität Zürich etwa läuft das vierte Jahr laut Klinikangaben als „Gastanstellung in einem Teilzeitpensum” außerhalb der eigenen Klinik.

Die Stellenzahl ist knapp: Die Universität Zürich vergibt nach eigenen Angaben rund drei Weiterbildungsplätze pro Jahrgang, mit einem festen Bewerbungsfenster (dort: 1. Mai bis 30. September für einen Stellenantritt im September des Folgejahres). Die anderen Universitäten haben eigene, ähnlich enge Bewerbungsfristen und -verfahren. Am Ende der Weiterbildung stehen nach den öffentlich einsehbaren Programmangaben der Universität Zürich unter anderem dokumentierte Behandlungsfälle, eine Publikation in einer referierten Fachzeitschrift und eine mündliche Fachzahnarztprüfung vor der SGK/SSODF.

Der wichtigste strukturelle Unterschied zu Deutschland

In Deutschland regeln die 17 Landeszahnärztekammern die KFO-Weiterbildung mit unterschiedlichen, teils abweichenden Weiterbildungsordnungen (Details dazu in Die Weiterbildungsordnung KFO im Kammervergleich), und die Weiterbildung findet sowohl an Unikliniken als auch an ermächtigten Praxen statt. In der Schweiz ist das Bild deutlich einheitlicher: Es gibt nur eine bundesweit gültige Weiterbildungsordnung für den eidgenössischen Fachzahnarzttitel, und die Weiterbildung selbst läuft ausschließlich an den vier genannten Universitätskliniken – eine Weiterbildung in einer niedergelassenen Praxis wie bei der deutschen „ermächtigten Praxis” gibt es im Fachzahnarzt-System nicht.

Das bedeutet in der Praxis: weniger Auswahl an Standorten, dafür ein einheitlicherer, stärker universitär geprägter Ausbildungsweg mit vergleichbaren Inhalten unabhängig davon, an welcher der vier Universitäten Du Deine Stelle antrittst.

Kosten: Titelgebühr statt Studiengebühr

Zur konkreten Vergütung der Weiterbildungsstellen (Gehalt als Assistenzzahnarzt/-ärztin an der Uniklinik) liegen uns keine belastbaren, offiziell veröffentlichten Zahlen vor – die Stellen sind nach übereinstimmenden Angaben der Universitätskliniken reguläre Anstellungsverhältnisse und keine gebührenpflichtigen Studienplätze, die genaue Vergütung variiert aber vermutlich je nach Kanton und Universität und müsste bei den einzelnen Kliniken direkt erfragt werden. Hier gilt es klar zu hedgen: Anders als etwa bei privaten Master-Programmen zahlst Du für die eidgenössische Fachzahnarzt-Weiterbildung selbst keine Studiengebühr im eigentlichen Sinne.

Kosten entstehen stattdessen am Ende des Verfahrens: Für die Erteilung des eidgenössischen Fachzahnarzttitels verlangt das BAG laut BZW-Angaben eine Gebühr von CHF 4.000. Hinzu kommen separate Prüfungsgebühren der Fachgesellschaft SGK/SSODF nach deren eigenem Reglement, deren genaue Höhe wir nicht abschließend recherchieren konnten. Wer sich konkret bewirbt, sollte diese Zahlen vorab direkt beim BZW beziehungsweise der SGK/SSODF erfragen (Stand: Juli 2026).

Ergänzend bietet die Universität Bern parallel einen „Master of Advanced Studies in Orthodontics and Dentofacial Orthopedics” an – ein eigenständiges, von der Fachzahnarzt-Weiterbildung zu unterscheidendes Programm, das eher dem deutschen Weg B (Master statt Fachzahnarzttitel) entspricht und nach unserer Recherche vermutlich kostenpflichtig ist, ohne dass uns die genaue Gebührenhöhe vorliegt.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied – trotzdem ähnliches Verfahren

Ein häufiges Missverständnis vorab: Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen Deutschland und der Schweiz läuft deshalb nicht direkt über die EU-Richtlinie 2005/36/EG, sondern über das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen (Personenfreizügigkeitsabkommen, FZA) zwischen der Schweiz und der EU, das seit 2002 in Kraft ist.

Der entscheidende Punkt: In Anhang III dieses Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, dieselben EU-Rechtsakte zur Anerkennung von Berufsqualifikationen anzuwenden wie die EU-Mitgliedstaaten untereinander – einschließlich der Richtlinie 2005/36/EG, die auch für die deutsche Anerkennungspraxis maßgeblich ist (mehr dazu im Hub-Artikel Ausländische KFO-Weiterbildung in Deutschland anerkennen lassen). Im Ergebnis läuft das Anerkennungsverfahren zwischen Deutschland und der Schweiz dadurch dem EU-internen Verfahren sehr ähnlich, auch wenn die Schweiz rechtlich ein Drittstaat mit eigenem Abkommen bleibt und nicht einfach „wie ein EU-Land” behandelt wird.

Anerkennung: MEBEKO statt Landeszahnärztekammer

Zuständig für die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel in der Schweiz ist nicht das BZW, sondern die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) – die Schweizer Entsprechung zur deutschen Landeszahnärztekammer in dieser Frage, allerdings zentral für die ganze Schweiz zuständig statt kantonal aufgeteilt.

Für deutsche Zahnärzt:innen gilt ein zweistufiges Verfahren:

  1. Anerkennung des zahnärztlichen Grunddiploms. Bevor überhaupt ein Fachzahnarzttitel anerkannt werden kann, muss Dein deutsches zahnärztliches Staatsexamen (die Approbation) bei der MEBEKO als gleichwertig zum eidgenössischen Diplom anerkannt sein.
  2. Anerkennung des Fachzahnarzttitels. Erst danach kann der Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” anerkannt werden.

Nach übereinstimmenden Angaben laufen Kieferorthopädie und Oralchirurgie im EU-/EFTA-Verfahren über die direkte, automatische Anerkennung bei der MEBEKO – anders als etwa Parodontologie oder Rekonstruktive Zahnmedizin, die eine Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen müssen. Voraussetzung bleibt in jedem Fall, dass Dein Titel tatsächlich in Deutschland nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer beziehungsweise der jeweiligen Landeszahnärztekammer-Ordnung erworben wurde.

Für die Gebühren nennt die MEBEKO nach unserer Recherche folgende Größenordnung (Stand: Juli 2026, ohne Gewähr): rund CHF 800 bis 1.000 für die direkte Anerkennung eines EU-/EFTA-Weiterbildungstitels, in etwa gleicher Höhe zusätzlich für die vorgelagerte Anerkennung des Grunddiploms. Verbindlich ist ausschließlich die aktuelle Gebührenordnung des BAG.

Sprache: kein automatischer Vorteil

Auch wenn Deutsch in weiten Teilen der Schweiz Amtssprache ist, ersetzt das keinen Sprachnachweis im Anerkennungsverfahren, sofern einer verlangt wird – die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Kanton und Arbeitgeber ab. Für eine Bewerbung an einer der vier universitären Weiterbildungsstätten werden nach Angaben der Universität Zürich zudem gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch vorausgesetzt, da klinische und wissenschaftliche Arbeit zweisprachig stattfindet.

Was das für Deine Planung bedeutet

Wenn Du Dich für die Schweiz interessierst, lohnt sich frühzeitige Recherche in zwei Richtungen: einerseits direkt bei den vier Universitätskliniken zu Bewerbungsfristen und freien Plätzen, andererseits bei der MEBEKO zur Anerkennung Deines deutschen Grunddiploms – dieser Schritt kann parallel zur Stellensuche laufen und sollte nicht erst nach einer Zusage angegangen werden. Wie die Rückkehr nach Deutschland nach einer Auslandsweiterbildung generell abläuft und was Du bei Gehalt und Kosten der Weiterbildung insgesamt einplanen solltest, erfährst Du in Gehalt und Kosten der KFO-Weiterbildung und Berufsbild Kieferorthopäde im Alltag. Einen Überblick über den gesamten Karriereweg bietet Der Weg zum Kieferorthopäden.


Stand: Juli 2026. Angaben zu Fristen, Gebühren und Verfahrensdetails ohne Gewähr – dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Anerkennungsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst Du bei der MEBEKO (BAG), dem BZW der SSO und der SGK/SSODF.