Steht die Entscheidung für eine eigene KFO-Praxis, kommt schnell die nächste Frage: Wie finanzierst Du das eigentlich konkret? Im Hub-Artikel Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen haben wir bereits die Größenordnungen bei Investitionsvolumen und Eigenkapitalquote eingeordnet. Dieser Artikel geht einen Schritt weiter und schaut sich die einzelnen Finanzierungsbausteine im Detail an: klassisches Bankdarlehen, spezialisierte Heilberufe-Banken wie die apoBank, KfW-Förderkredite — und was eine Bank eigentlich prüft, bevor sie Dir sechsstellige Summen leiht.
Das klassische Bankdarlehen
Der Grundbaustein fast jeder Praxisfinanzierung ist ein klassisches Bankdarlehen, meist als Annuitätendarlehen mit konstanter monatlicher Rate über zehn Jahre oder länger. Anbieter sind neben spezialisierten Heilberufe-Banken auch Sparkassen, Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) sowie Geschäftsbanken mit eigener Gesundheits- oder Praxisfinanzierungsabteilung, etwa die Deutsche Bank Healthcare.
Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsform verhandelst Du individuell — pauschale Zinssätze lassen sich seriös nicht nennen, weil sie von Bonität, Sicherheiten, Laufzeit und der jeweiligen Marktlage am Kapitalmarkt abhängen und sich laufend ändern. Wichtiger als der isolierte Zinssatz ist ohnehin, wie gut die einzelnen Finanzierungsbausteine zusammenpassen — dazu gleich mehr.
Spezialisierte Heilberufe-Banken: apoBank & Co.
Für Zahnärzt:innen und andere Heilberufler:innen hat sich mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein Institut etabliert, das sich ausschließlich auf diese Zielgruppe konzentriert. Der Vorteil: Berater:innen, die die Besonderheiten einer Zahnarzt- oder KFO-Praxisgründung kennen, von der Approbation über die KZV-Zulassung bis zur Praxisübernahme.
Die apoBank bietet dafür unter anderem:
- KfW-Durchleitung: Als Hausbank leitet sie die zinsgünstigen KfW-Förderkredite an Gründer:innen weiter (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Speziell zugeschnittene Existenzgründungsdarlehen: Für die Startphase gibt es Produkte mit zusätzlicher Risikoabsicherung — beispielsweise übernimmt die Bank bei einem ihrer Existenzgründungsdarlehen für den Fall einer Insolvenz innerhalb der ersten drei Jahre nach der Niederlassung einen Teil des eigenen Ausfallrisikos, statt ihre Forderung im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
- Ganzheitliche Beratung: Neben der reinen Kreditvergabe geht es um Liquiditätsplanung, Risikoabsicherung (etwa Berufsunfähigkeit) und langfristige Finanzstrategie.
Wichtig: Die apoBank ist die bekannteste, aber nicht die einzige Adresse. Auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit Branchenschwerpunkt Gesundheitswesen bieten vergleichbare Praxisfinanzierungen an. Es lohnt sich, mehrere Angebote parallel einzuholen — Produktbezeichnungen und genaue Konditionen ändern sich zudem regelmäßig, sodass Du Dir für Details immer die aktuelle Übersicht der jeweiligen Bank einholen solltest.
KfW-Förderkredite: Die beiden zentralen Programme
Neben dem Bankdarlehen lohnt sich für die meisten Gründer:innen und Übernehmer:innen der Blick auf die Förderkredite der KfW-Bankengruppe. Wichtig zu wissen: Du beantragst einen KfW-Kredit nie direkt bei der KfW, sondern immer über Deine Hausbank (Hausbankprinzip) — die apoBank oder eine andere finanzierende Bank leitet den Kredit durch.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (067): Das Programm richtet sich an Existenzgründer:innen, Nachfolger:innen und junge Unternehmen und deckt sowohl Investitionen (etwa Praxisausstattung) als auch Betriebsmittel und den Kaufpreis bei einer Übernahme ab. Seit einer Anhebung zum 1. Dezember 2025 liegt der Höchstbetrag bei bis zu 200.000 Euro (zuvor 125.000 Euro), davon bis zu 80.000 Euro für reine Betriebsmittel (zuvor 50.000 Euro). Die Laufzeit beträgt wahlweise bis zu 5 Jahre (mit maximal 1 tilgungsfreiem Jahr) oder bis zu 10 Jahre (mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren). Die KfW übernimmt gegenüber der durchleitenden Bank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent des Kreditrisikos — das erleichtert die Zusage gerade dann, wenn Du noch wenig Eigenkapital oder Sicherheiten mitbringst (Stand: August 2026, Quelle: KfW).
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077): Für größere Finanzierungsvolumina steht dieses Programm zur Verfügung, mit bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragsteller:in. Der Kreditbetrag darf dabei laut KfW nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen — das Programm ist also explizit als ein Baustein neben Eigenkapital und Bankdarlehen gedacht, nicht als Komplettfinanzierung. Laufzeiten: bis zu 10 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre) oder bis zu 15 Jahre (5 tilgungsfreie Jahre) (Stand: August 2026, Quelle: KfW).
Bei beiden Programmen gilt: Der konkrete Zinssatz wird nicht pauschal auf der KfW-Website genannt, sondern richtet sich nach der aktuellen Konditionenübersicht der KfW und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Verlässliche, aktuelle Zahlen bekommst Du nur direkt bei der KfW-Konditionenübersicht oder im Beratungsgespräch mit Deiner Hausbank — an dieser Stelle bewusst keine erfundenen Prozentwerte.
Was die Bank vor der Kreditzusage prüft
Bevor eine Bank eine sechsstellige Summe finanziert, will sie ein möglichst vollständiges Bild von Dir und dem Vorhaben. Typischerweise prüft sie:
- Businessplan mit Kapitalbedarfsplanung: Wie viel Kapital brauchst Du wofür — Praxiskaufpreis oder Neuausstattung, Umbau, Erstausstattung an Material, Liquiditätsreserve für die Anlaufphase? Ein realistischer, nachvollziehbar hergeleiteter Kapitalbedarf ist die Grundlage jedes Finanzierungsgesprächs.
- Rentabilitätsvorschau: Eine Umsatz- und Kostenplanung für die ersten drei bis fünf Jahre, die zeigt, dass sich aus dem laufenden Praxisertrag sowohl die Betriebskosten als auch der Kapitaldienst für Darlehen und Förderkredit erwirtschaften lassen.
- Praxiswertgutachten (bei Übernahme): Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis verlangt die Bank in der Regel eine belastbare Praxiswertermittlung, die materiellen Substanzwert und ideellen Wert (Goodwill) auseinanderhält. Eine reine Faustformel reicht dafür meist nicht — üblich ist ein Gutachten durch spezialisierte Steuerberatung, Praxisberatung oder die zuständige Landeszahnärztekammer.
- Eigenkapital und Sicherheiten: Wie viel Eigenkapital Du mitbringst und welche Sicherheiten Du stellen kannst, beeinflusst sowohl die Kreditentscheidung als auch die Konditionen. Eine Finanzierung ganz ohne Eigenkapital ist nicht ausgeschlossen, wird aber genauer geprüft und oft an zusätzliche Sicherheiten oder Förderprogramme mit Haftungsfreistellung (siehe KfW StartGeld oben) geknüpft.
- Formale Nachweise: Approbation, gegebenenfalls Fachzahnarztanerkennung oder Zulassung, sowie — je nach Praxiskonzept — Nachweise zur geplanten Kassenzulassung.
Ein Punkt, der in der Kapitalbedarfsplanung oft übersehen wird: Wie Du Deine Praxis später nennen und bewerben darfst, hängt vom gewählten Karriereweg ab und wirkt sich damit auch auf Deine Marketingplanung und letztlich auf die Rentabilitätsvorschau aus. Mit abgeschlossener Facharztweiterbildung darfst Du „Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie” führen, mit einem kieferorthopädischen Masterabschluss laut BGH-Urteil vom 29.07.2021 (Az. I ZR 114/20) nur „Praxis für Kieferorthopädie”. Details dazu in unserem Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?.
Wie die Bausteine zusammenspielen
In der Praxis ist eine Finanzierung fast immer eine Kombination: Eigenkapital deckt einen Teil ab, ein KfW-Förderkredit (durchgeleitet über die Hausbank) einen weiteren, günstigeren Teil, und ein klassisches Bankdarlehen schließt die verbleibende Lücke. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist — etwa ob sich StartGeld und ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge kombinieren lassen, wie viel klassisches Darlehen ergänzend nötig ist und welche Sicherheiten Du dafür einbringen solltest —, ist eine individuelle Frage, die in ein persönliches Beratungsgespräch mit Deiner Hausbank oder einer auf Heilberufe spezialisierten Finanzierungsberatung gehört.
Fazit
Für die Finanzierung einer KFO-Praxisgründung oder -übernahme gibt es keinen einzelnen „richtigen” Weg, sondern ein Zusammenspiel aus Eigenkapital, klassischem Bankdarlehen — häufig bei einer auf Heilberufe spezialisierten Bank wie der apoBank — und KfW-Förderkrediten wie dem ERP-Gründerkredit StartGeld oder dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Damit das Finanzierungsgespräch reibungslos läuft, brauchst Du vor allem drei Dinge: einen belastbaren Businessplan mit Rentabilitätsvorschau, bei einer Übernahme ein seriöses Praxiswertgutachten und einen realistischen Überblick über Dein verfügbares Eigenkapital. Wie sich diese Finanzierungsbausteine in den größeren Finanzfahrplan Deiner Praxisgründung einordnen, zeigt unser Hub-Artikel Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen. Und welcher Weg überhaupt zur eigenen Praxis führt, beschreibt unser Überblicksartikel Der Weg zum Kieferorthopäden.
Stand: August 2026. Angaben zu KfW-Förderprogrammen basieren auf den offiziellen KfW-Produktseiten (ERP-Gründerkredit StartGeld, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge). Zinssätze werden bewusst nicht genannt, da sie individuell und marktabhängig festgelegt werden. Für eine verbindliche, aktuelle Finanzierungsberatung wende Dich an Deine Hausbank, eine auf Heilberufe spezialisierte Finanzierungsberatung oder direkt an die KfW-Konditionenübersicht.
