Irgendwann steht für die meisten angehenden Kieferorthopäd:innen die Frage im Raum: eigene Praxis — ja, aber wie? Neugründung oder Übernahme, wie viel Kapital brauchst Du wirklich, und welche Förderwege gibt es? Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Zahlen und Finanzierungsbausteine ein, damit Du mit einer realistischen Vorstellung in die Gespräche mit Bank und Steuerberater:in gehst.

Neugründung vs. Übernahme: Die Zahlen im Vergleich

Die jährliche Existenzgründungsanalyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) gemeinsam mit der apoBank liefert die verlässlichsten Referenzwerte für den deutschen Markt. Für 2024 zeigt sich ein klares Bild:

  • Übernahme einer Einzelpraxis: Mit rund 67 Prozent die mit Abstand häufigste Gründungsform. Das durchschnittliche Investitionsvolumen lag bei etwa 450.000 Euro, der reine Praxiskaufpreis darin bei rund 226.000 Euro.
  • Berufsausübungsgemeinschaft (Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis): Rund 27 Prozent der Gründer:innen wählten diesen Weg, mit einem Investitionsvolumen von etwa 429.000 Euro pro Inhaber:in.
  • Reine Neugründung: Mit nur noch etwa 7 Prozent mittlerweile eher die Ausnahme. Die Investitionssummen streuen hier stark, der Median lag 2024 bei rund 690.000 Euro.

(Alle Werte laut IDZ/apoBank-Auswertung 2024, veröffentlicht im KZBV-Jahrbuch 2025. Stand: Juli 2026.)

Warum ist die Neugründung im Schnitt teurer als die Übernahme, obwohl kein Kaufpreis für einen Patientenstamm fällig wird? Weil bei einer Neugründung die komplette Ausstattung — Behandlungseinheiten, Röntgentechnik, IT, Laborausstattung — neu angeschafft werden muss, während Du bei einer Übernahme zumindest einen Teil der vorhandenen Geräte und Einrichtung mit übernimmst. Dafür trägst Du bei der Neugründung nicht das Risiko, einen überteuerten oder strukturell ungünstigen Bestand zu übernehmen, und kannst Standort sowie Praxiskonzept von Grund auf selbst gestalten.

Für die Wahl zwischen beiden Wegen spielt auch eine Rolle, wie Du überhaupt zur Kieferorthopädie gekommen bist — mehr zu den beiden grundsätzlichen Karrierewegen findest Du in unserem Artikel Karrierewege in der Kieferorthopädie.

Praxiswertermittlung: Was macht den Kaufpreis aus?

Bei jeder Übernahme steht am Anfang die Frage: Was ist die Praxis eigentlich wert? Der Praxiswert setzt sich klassischerweise aus zwei Komponenten zusammen:

  • Materieller Wert (Substanzwert): Der aktuelle Marktwert von Behandlungseinheiten, Röntgengerät, Laborausstattung, IT und Praxiseinrichtung — vergleichsweise einfach zu ermitteln, etwa über ein Anlageverzeichnis mit Restwerten.
  • Ideeller Wert (Goodwill): Der schwieriger zu greifende Wert des eingeführten Patientenstamms und der Chance, die Praxis wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen.

Zur Berechnung des ideellen Werts kursieren verschiedene Methoden. Die sogenannte Bundesärztekammer-Methode ermittelt den Goodwill, indem vom durchschnittlichen Jahresumsatz ein kalkulatorischer Zahnarztlohn abgezogen wird — sie wurde zwar nie verbindlich eingeführt, dient aber vielen Gutachter:innen weiterhin als Orientierung. In der Praxis besonders verbreitet ist inzwischen die modifizierte Ertragswertmethode, die den zu erwartenden künftigen Ertrag über einen begrenzten Kapitalisierungszeitraum bewertet und den materiellen Wert zusätzlich angemessen berücksichtigt.

Wichtig: Eine seriöse Praxiswertermittlung solltest Du nie allein anhand von Faustformeln vornehmen. Landeszahnärztekammern, Steuerberater:innen mit Branchenschwerpunkt und spezialisierte Praxisberater:innen bieten entsprechende Gutachten an — gerade bei einer KFO-Praxis mit oft hochwertiger technischer Ausstattung (etwa 3D-Röntgen oder digitaler Abformtechnik) lohnt sich der genaue Blick auf Alter und Restwert der Geräte.

Finanzierung: Eigenkapital, Bankdarlehen und Förderprogramme

Die wenigsten Praxisgründer:innen stemmen die Investitionssumme komplett aus eigenen Mitteln — bei sechsstelligen Beträgen wäre das auch unüblich. Üblich ist eine Mischfinanzierung aus Eigenkapital, klassischem Bankdarlehen und öffentlichen Fördermitteln.

Eigenkapitalquote: Als grobe Orientierung wird häufig ein Eigenkapitalanteil von rund 10 bis 20 Prozent der Gesamtinvestition genannt. Die tatsächliche Anforderung hängt jedoch stark von Bonität, familiärem Hintergrund und gewähltem Förderprogramm ab — ein höherer Eigenkapitalanteil senkt in der Regel das Risiko für die Bank und wirkt sich positiv auf die Zinskonditionen aus.

Bankdarlehen: Auf Heilberufe spezialisierte Banken wie die apoBank sind hier die klassischen Ansprechpartner:innen, daneben bieten auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken Praxisfinanzierungen an. Üblich sind Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von zehn Jahren und mehr, wobei sich Zinssatz und Tilgungsform je nach Anbieter und Bonität unterscheiden.

KfW-Förderkredite: Für die Gründungs- oder Übernahmefinanzierung stehen zwei zentrale Programme der KfW zur Verfügung:

  • ERP-Gründerkredit StartGeld: Für einen Finanzierungsbedarf bis 200.000 Euro (seit 1.12.2025, zuvor 125.000 Euro), nutzbar für Investitionen, Praxiskaufpreis und auch Betriebsmittel.
  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Für größere Finanzierungsvolumina bis zu 500.000 Euro pro Gründer:in, gedacht für umfangreichere Übernahmen oder Neugründungen.

Beide Programme laufen über die Hausbank, die den Förderkredit beantragt und das Ausfallrisiko teilweise mit der KfW teilt — ein Grund, warum sich die Konditionen oft günstiger darstellen als bei einem klassischen Bankdarlehen. Welches Programm im Einzelfall passt und wie sich Eigenkapital, Bankdarlehen und Fördermittel am sinnvollsten kombinieren lassen, sollte immer mit einer auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatung oder Finanzierungsberatung besprochen werden.

Laufende Kosten nach dem Start

Mit der Finanzierung von Kaufpreis oder Erstausstattung ist es nicht getan — auch der laufende Betrieb will kalkuliert sein. Nach Auswertungen der KZBV liegen die gesamten Praxiskosten im Schnitt bei rund 70 Prozent des Praxisumsatzes, wobei die genaue Quote je nach Praxisgröße, Region und Ausstattungsniveau schwankt. Die wichtigsten Kostenblöcke:

  • Personalkosten: Mit Abstand der größte Posten, üblicherweise in einer Bandbreite von etwa 28 bis 38 Prozent des Umsatzes (ohne Fremdlaborkosten), abhängig von Praxisgröße und Anzahl der Behandlungsstühle.
  • Fremdlaborkosten: Bei einer KFO-Praxis mit eigenem Gerätelabor teils geringer, sonst ein wesentlicher Kostenblock.
  • Materialkosten und Miete: Machen jeweils grob rund ein Zehntel der Gesamtkosten aus.

Für die Finanzplanung nach der Übernahme oder Gründung bedeutet das: Der Kapitaldienst für Bankdarlehen und Förderkredit muss zusätzlich zu diesen laufenden Betriebskosten aus dem Praxisertrag erwirtschaftet werden. Eine realistische Liquiditätsplanung für die ersten zwei bis drei Jahre — inklusive einer Anlaufphase mit typischerweise noch nicht ausgelasteter Praxis — gehört deshalb in jeden Finanzierungsplan.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die konkrete Finanzierung, Praxiswertermittlung oder Vertragsgestaltung solltest Du in jedem Fall eine Steuerberatung bzw. eine auf Heilberufe spezialisierte Finanzierungsberatung hinzuziehen.

Ein Wort zur Praxis-Bezeichnung

Ob Du Deine neue oder übernommene Praxis „Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie” nennen darfst, hängt vom gewählten Karriereweg ab: Nur mit abgeschlossener Facharztweiterbildung (Weg A) steht Dir diese Bezeichnung zu. Bist Du über einen kieferorthopädischen Masterabschluss (Weg B) in die Kieferorthopädie eingestiegen, ist laut BGH-Urteil vom 29.07.2021 (Az. I ZR 114/20) nur die Bezeichnung „Praxis für Kieferorthopädie” zulässig — verbunden mit einer Pflicht, Patient:innen entsprechend aufzuklären. Details zu diesem Unterschied findest Du in unserem Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?.

Fazit

Ob Neugründung oder Übernahme die passende Wahl ist, hängt weniger von der reinen Investitionssumme ab als von Deinen persönlichen Prioritäten: Willst Du ein eingespieltes Team und einen bestehenden Patientenstamm übernehmen, oder lieber eine Praxis komplett nach eigenen Vorstellungen aufbauen? In beiden Fällen gilt: Eine belastbare Praxiswertermittlung, eine realistische Eigenkapital- und Finanzierungsplanung unter Einbindung von Bankdarlehen und KfW-Förderprogrammen sowie eine seriöse Kalkulation der laufenden Kosten sind die Basis für einen wirtschaftlich gesunden Start in die Selbstständigkeit. Wie Du generell zur Kieferorthopädie kommst, bevor die Frage der eigenen Praxis überhaupt ansteht, beschreibt unser Überblicksartikel Der Weg zum Kieferorthopäden.


Stand: Juli 2026. Alle genannten Beträge sind statistische Durchschnitts- bzw. Median-Werte aus IDZ/apoBank- und KZBV-Auswertungen und dienen der groben Orientierung — sie können im Einzelfall stark abweichen. Für eine individuelle Finanzierungs- und Praxiswertberatung wende Dich an eine auf Heilberufe spezialisierte Steuerberatung oder Finanzierungsberatung sowie Deine zuständige Landeszahnärztekammer.