Bevor überhaupt ein Kaufpreis verhandelt wird, steht eine andere Frage: Was ist eine KFO-Praxis eigentlich wert? Anders als bei vielen anderen Wirtschaftsgütern gibt es darauf keine einfache Antwort mit Tabellenwert — der Praxiswert ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Substanz, Ertragskraft und einigen Besonderheiten, die speziell in der Kieferorthopädie eine größere Rolle spielen als in anderen zahnmedizinischen Fachgebieten. Dieser Artikel ordnet die grundsätzliche Bewertungslogik ein — als Ergänzung zu unserem Finanzfahrplan Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen, der Neugründung und Übernahme insgesamt gegenüberstellt.

Materieller Wert und Goodwill: die zwei Bausteine

Jede Praxiswertermittlung trennt zunächst zwei Komponenten, die unterschiedlich berechnet werden:

  • Materieller Wert (Substanzwert): der aktuelle Marktwert der beweglichen Praxisausstattung — Behandlungseinheiten, Röntgengerät, gegebenenfalls eigenes Gerätelabor, IT und Praxiseinrichtung. Grundlage ist meist ein Anlageverzeichnis mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Alter und Abnutzung, nicht der steuerliche Buchwert nach Abschreibung.
  • Ideeller Wert (Goodwill): der deutlich schwerer zu greifende Wert des eingeführten Patientenstamms, der Reputation, der Lage und der Chance, die Praxis wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen. Dieser Anteil macht bei den meisten Praxen den größeren Teil des Kaufpreises aus und ist zugleich der Teil, über den bei Verhandlungen am häufigsten gestritten wird.

Beide Werte zusammen ergeben den Praxiswert — nicht identisch mit dem tatsächlich verhandelten Kaufpreis, der zusätzlich von Marktlage, Verhandlungsgeschick und dem Interesse konkurrierender Kaufinteressent:innen beeinflusst wird.

Bewertungsverfahren: von der Ärztekammer-Methode zum Ertragswertverfahren

Für die Berechnung des ideellen Werts haben sich in Deutschland vor allem zwei Ansätze etabliert:

Die sogenannte Bundesärztekammer-Methode (auch Ärztekammer-Methode genannt) geht auf eine Hinweisschrift von 1987 zurück, die nie verbindlich eingeführt wurde. Sie ermittelt den Goodwill vereinfacht über einen Multiplikator auf den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten Jahre, abzüglich eines kalkulatorischen Zahnarztlohns. Der Vorteil liegt in der einfachen Anwendung, der Nachteil darin, dass individuelle Kostenstrukturen, Investitionsbedarf und die tatsächliche künftige Ertragskraft der Praxis kaum berücksichtigt werden. Fachlich gilt die Methode inzwischen als überholt.

Als sachgerechter hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren durchgesetzt. Es bewertet die Praxis anhand des zu erwartenden künftigen Ertrags: Aus den bereinigten Überschüssen vergangener Jahre wird eine Prognose für einen begrenzten Kapitalisierungszeitraum abgeleitet — Gutachter:innen setzen hierfür üblicherweise einen Zeitraum von wenigen Jahren an —, die anschließend auf den Bewertungsstichtag abgezinst wird. Der materielle Wert der Ausstattung fließt zusätzlich ein. Gerichte haben sich in der Vergangenheit zunehmend von reinen Multiplikator-Verfahren ab- und dem Ertragswertgedanken zugewandt, weshalb dieses Verfahren heute als die belastbarere Grundlage gilt — verbindlich vorgeschrieben ist es aber nicht, und einzelne Landeszahnärztekammern können eigene Empfehlungen zur Praxisbewertung veröffentlichen.

Wichtig für Dich: Beide Verfahren liefern nur eine rechnerische Annäherung. Welches Verfahren im Einzelfall angewendet wird und wie die Parameter — Kapitalisierungszeitraum, Zinssatz, kalkulatorischer Arztlohn — gesetzt werden, ist immer eine Frage des konkreten Gutachtens.

Was den Praxiswert einer KFO-Praxis konkret beeinflusst

Innerhalb dieser Verfahren fließen zahlreiche Einzelfaktoren in die Bewertung ein. Für eine Kieferorthopädie-Praxis sind unter anderem relevant:

  • Patientenstamm: Größe, Altersstruktur und Bindung der Patient:innen sowie der Anteil an Neupatient:innen pro Quartal — bei einer KFO-Praxis mit ihrem typischerweise jungen Patientenklientel spielt zusätzlich die Frage eine Rolle, wie regelmäßig Zuweisungen von umliegenden Zahnarztpraxen erfolgen.
  • Lage: Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und das soziodemografische Umfeld des Standorts, da sie die Neupatientengewinnung direkt beeinflussen.
  • Ausstattung: Alter und Zustand von Behandlungseinheiten, Röntgentechnik und speziell in der KFO oft hochwertiger digitaler Ausstattung wie Intraoralscanner, 3D-Röntgen oder eigenem Gerätelabor — je moderner und je länger die Restnutzungsdauer, desto höher der Substanzwert und desto geringer der kurzfristige Investitionsbedarf für die Nachfolge.
  • Personal: Qualifikation, Betriebszugehörigkeit und ob das eingespielte Team bei einer Übernahme mit übernommen werden kann.
  • Ertragsstruktur: Verhältnis von GKV- und privat abgerechneten Leistungen sowie die Stabilität der Erträge über mehrere Jahre.

Wie sich diese Faktoren später in den laufenden Praxiskosten und der Finanzierung niederschlagen, beschreibt der Finanzfahrplan im Hub-Artikel Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen.

KFO-Besonderheit: laufende Behandlungsfälle und Multibracket-Verträge

Ein Punkt, der eine Kieferorthopädie-Praxis von vielen anderen zahnärztlichen Fachrichtungen unterscheidet, verdient bei der Bewertung besondere Aufmerksamkeit: die laufenden Behandlungsfälle. Eine Multibracket-Behandlung dauert häufig ein bis zwei Jahre oder länger, und zum Übernahmestichtag befindet sich immer ein erheblicher Teil der Patient:innen mitten in der Behandlung — mit bereits gezahlten Raten für eine Behandlung, die zum Teil noch aussteht.

Das wirft für Käufer:in und Verkäufer:in mehrere Fragen auf, die im Praxiskaufvertrag ausdrücklich geregelt werden sollten:

  • Wie wird der Wert der “unfertigen” Behandlungsfälle im Kaufpreis berücksichtigt — als eigener Bilanzposten neben Substanz- und Goodwill-Wert?
  • Wer rechnet die noch ausstehenden Behandlungsschritte gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beziehungsweise privat ab, und wie werden bereits vereinnahmte, aber noch nicht “verdiente” Raten zwischen den Parteien abgegrenzt?
  • Wer haftet für den Behandlungserfolg begonnener Fälle, wenn die Behandlerin oder der Behandler wechselt?

Diese Fragen sind Teil der rechtlichen und steuerlichen Vertragsgestaltung und gehören nicht mehr in eine allgemeine Wertermittlung, sondern in die Hände einer auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatung oder Anwaltschaft. Für die reine Praxiswertermittlung heißt das aber: Ein Gutachten, das den branchenüblichen Umfang laufender KFO-Behandlungsfälle nicht gesondert berücksichtigt, bildet die wirtschaftliche Realität einer Kieferorthopädie-Praxis nur unvollständig ab.

Warum eine Faustformel allein nicht reicht

So verlockend eine einfache Umsatz-Multiplikator-Rechnung auch wirkt — für eine verhandlungsfeste, gegenüber der finanzierenden Bank belastbare Zahl reicht sie in aller Regel nicht aus. Der individuelle Zustand der Ausstattung, die Zusammensetzung des Patientenstamms und speziell in der KFO der Umfang laufender Behandlungsfälle wirken sich zu unterschiedlich aus, um sie in eine pauschale Formel zu pressen. Landeszahnärztekammern, auf Heilberufe spezialisierte Steuerberater:innen und Praxisberater:innen bieten entsprechende Gutachten an, die die konkrete Praxis statt eines statistischen Durchschnitts abbilden.

Ob Du die Praxis als Fachzahnarztpraxis oder als Praxis mit kieferorthopädischem Tätigkeitsschwerpunkt weiterführen darfst, hängt außerdem vom eingeschlagenen Karriereweg ab — mehr dazu in unserem Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?.

Fazit

Der Wert einer KFO-Praxis ergibt sich aus materiellem Substanzwert und ideellem Goodwill, wobei sich in der Bewertungspraxis das modifizierte Ertragswertverfahren gegenüber der älteren Bundesärztekammer-Methode durchgesetzt hat. Patientenstamm, Lage, Ausstattung und Personal sind die klassischen Werttreiber — in der Kieferorthopädie kommt mit den laufenden Multibracket-Behandlungsfällen ein Faktor hinzu, der gesondert bewertet und vertraglich geregelt werden muss. Eine belastbare Zahl bekommst Du nur über ein individuelles Gutachten, nicht über eine Faustformel. Wie sich Praxiswert, Kaufpreis und Finanzierung insgesamt zu einem Finanzfahrplan zusammenfügen, zeigt unser Hub-Artikel Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen. Wie sich der Praxiswert später im eigenen Einkommen niederschlägt, ordnet unser Gehalts-Hub Was verdient ein Kieferorthopäde? ein.


Stand: August 2026. Dieser Artikel beschreibt die grundsätzliche Bewertungslogik und gängige Verfahren, keine konkreten Kaufpreis- oder Umsatzbeispiele. Für eine individuelle Praxiswertermittlung wende Dich an eine auf Heilberufe spezialisierte Steuerberatung, spezialisierte Praxisberater:innen oder Deine zuständige Landeszahnärztekammer.