Ein Vorstellungsgespräch für die KFO-Weiterbildungsstelle ist gelaufen, die Zusage steht in Aussicht (wie Du überhaupt eine Stelle findest, liest Du in unserem Artikel dazu) – und jetzt taucht die Frage auf, worüber Du eigentlich verhandeln kannst und solltest. Die ehrliche Antwort vorweg: Das hängt stark davon ab, ob Du an eine Universitätsklinik gehst oder in eine ermächtigte Weiterbildungspraxis. Beides hat eine völlig unterschiedliche Verhandlungslogik.

Was überhaupt verhandelbar ist

Vier Punkte tauchen in nahezu jedem Gespräch auf, ob an der Uniklinik oder in der Praxis:

  • Grundgehalt. In der Praxis frei verhandelbar, an der Uniklinik meist tariflich vorgegeben – verhandelbar bleibt dort vor allem die Einstufung.
  • Fortbildungsbudget. Kostenübernahme für Kurse und Kongresse sowie bezahlte Freistellungstage dafür. Zahnärzt:innen müssen ihre Fortbildung ohnehin laufend nachweisen, ein klar geregeltes Budget nimmt Dir dabei finanziellen Druck.
  • Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 20 Arbeitstagen (Fünf-Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz, verbreitet sind in der Praxis aber 25 bis 30 Tage – mehr Details dazu in unserem Artikel zum Arbeitsvertrag als KFO-Weiterbildungsassistenz.
  • Arbeitszeitmodell. Vollzeit ist der Regelfall, Teilzeit ist möglich, verlängert aber die Weiterbildungsdauer anteilig – ausführlich in unserem Artikel KFO-Weiterbildung in Teilzeit.

Wichtig zu wissen: Diese vier Punkte hängen zusammen. Wenn beim Grundgehalt wenig Spielraum ist – etwa weil eine Uniklinik streng nach Tarif zahlt –, lohnt sich der Blick auf Fortbildungsbudget, Freistellungstage und Arbeitszeitmodell erst recht. Dort haben Arbeitgeber häufig mehr Flexibilität als beim Gehalt selbst.

Uniklinik: Tarifvertrag statt freier Verhandlung

An einer Universitätsklinik bist Du in aller Regel öffentlich-rechtlich angestellt. Für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, die überwiegend in der Patientenversorgung arbeiten – bei einer klinischen KFO-Weiterbildung der Normalfall –, gilt üblicherweise der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder, ausgehandelt vom Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Assistenzärzt:innen bzw. Zahnärzt:innen in Weiterbildung fallen dort in die Entgeltgruppe Ä1, gestaffelt nach Berufsjahr:

Stufe (Berufsjahr)Bruttomonatsgehalt
1ca. 5.793 €
2ca. 6.121 €
3ca. 6.356 €
4ca. 6.762 €
5ca. 7.247 €
6ca. 7.436 €

(Werte gültig seit 01.04.2026 nach einer Tariferhöhung von 2,95 Prozent; Quelle: oeffentlichen-dienst.de, Stand August 2026. Für den 01.09.2027 ist eine weitere Erhöhung um 2,45 Prozent vereinbart.)

Bei einem Tarifgehalt gibt es kein „Verhandeln” im klassischen Sinn – die Tabelle gilt. Verhandelbar bleibt aber die Einstufung: Wird Vorerfahrung aus einer Assistenzzeit oder einer anderen Tätigkeit auf die Berufsjahresstufe angerechnet? Das solltest Du vor Vertragsunterschrift aktiv ansprechen, nicht erst danach. Nicht jede Uniklinik schreibt KFO-Weiterbildungsstellen allerdings als TV-Ärzte-Stelle aus – manche vergeben sie als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen-Stelle nach dem allgemeinen TV-L, dort mit Lehr- und Forschungsanteil und oft anderen Entgeltgruppen. Welcher Tarif konkret greift, steht in der Stellenausschreibung bzw. im Arbeitsvertrag – das solltest Du vor der Zusage genau prüfen, nicht annehmen.

Praxis: Frei verhandelbar, ohne Tarifvertrag

In einer ermächtigten Weiterbildungspraxis gibt es keinen Tarifvertrag für angestellte Zahnärzt:innen. Gehalt, Fortbildungsbudget, Urlaub und Arbeitszeit werden individuell zwischen Dir und der Praxis vereinbart – Verhandlungssache im eigentlichen Sinn also nur hier. Als grobe Orientierung für das Einstiegsgehalt nennen Gehaltsportale für Assistenzzahnärzt:innen allgemein (nicht speziell für die KFO-Weiterbildung) eine Spanne von rund 4.500 Euro brutto im Monat zu Beginn bis rund 5.900 Euro brutto gegen Ende der Assistenzzeit (Quelle: Medi-Karriere, Stand 2026). Eine gesonderte, verlässliche Statistik nur für die KFO-Weiterbildungsassistenz gibt es nicht öffentlich – die tatsächliche Zahl hängt stark von Bundesland, Praxisgröße und Deiner Verhandlung ab. Mehr zur Einordnung dieser Spannen findest Du im Hub-Artikel Was verdient ein Kieferorthopäde? sowie in Gehalt und Kosten der KFO-Weiterbildung.

Gute Argumente für Dein Gespräch

Weil es in der Praxis keine feste Tabelle gibt, entscheidet die Qualität Deiner Argumente stärker als anderswo:

  • Vergleichswerte kennen. Wer eine grobe Spanne aus Gehaltsportalen oder von Kolleg:innen kennt, wirkt vorbereitet und verhandelt von einer realistischeren Ausgangsposition aus als mit einer vagen Wunschzahl.
  • Vorerfahrung konkret benennen. Famulaturen, eine kieferorthopädisch ausgerichtete Doktorarbeit oder erste Berufserfahrung als Assistenzzahnärztin bzw. -zahnarzt sind mehr wert als ein allgemeiner Hinweis auf „Interesse am Fach” – nenne sie konkret.
  • Den Nutzen für die Praxis benennen, nicht nur den eigenen Bedarf. Wie viele Behandlungen kannst Du realistisch übernehmen, welche Entlastung bedeutet das für die Praxisinhaberin bzw. den Praxisinhaber? Das verschiebt das Gespräch von „was ich brauche” zu „was ich einbringe”.
  • Das Gesamtpaket im Blick behalten. Wenn beim Grundgehalt wenig Spielraum ist, sind Fortbildungsbudget, zusätzliche Freistellungstage oder ein flexibleres Arbeitszeitmodell oft leichter zu bekommen – und für Dich während einer vierjährigen Weiterbildung real spürbar.
  • Schriftlich festhalten, was besprochen wurde. Mündliche Zusagen zu Fortbildungsbudget oder Urlaub sind im Streitfall schwer nachweisbar – lass Dir Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung bestätigen. Worauf Du im Vertrag insgesamt achten solltest, beschreibt unser Artikel zum Arbeitsvertrag als KFO-Weiterbildungsassistenz im Detail.

Der richtige Zeitpunkt

Am wirkungsvollsten ist ein Gehaltsgespräch, bevor Du unterschreibst – zu diesem Zeitpunkt hat sich die Praxis bereits für Dich entschieden, aber noch nichts ist final vereinbart. Während der laufenden Weiterbildung bieten sich Zeitpunkte nach bestandenen Prüfungsabschnitten, nach einer nachweisbaren Steigerung Deiner Fallzahlen im Logbuch oder nach der Übernahme zusätzlicher Verantwortung an (mehr zur laufenden Dokumentation in Logbuch und Fallzahlen). Vermeide dagegen Zeitpunkte kurz nach organisatorischem Stress in der Praxis – das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Absage, unabhängig davon, wie gut Deine Argumente sind.

Und beim Master-Weg?

Entscheidest Du Dich statt für die Fachzahnarzt-Weiterbildung für den Master-Weg (Einordnung dazu in Fachzahnarzt oder Master), stellt sich die Gehaltsfrage oft anders: Viele Programme laufen als Studien- oder Ausbildungsvertrag mit einer Hochschule oder einem privaten Anbieter, gegen Studiengebühren statt gegen Gehalt – hier verhandelst Du eher über Ratenzahlung oder enthaltene Leistungen als über ein Monatsgehalt. Wer parallel zum Master klinisch angestellt arbeitet, verhandelt dieses Gehalt wie in einer normalen Praxisanstellung, ohne die tariflichen Leitplanken der Uniklinik. Details dazu findest Du in unserem Artikel zum Arbeitsvertrag als KFO-Weiterbildungsassistenz.

Zusammengefasst

Ob sich Verhandeln lohnt, hängt zuerst davon ab, wo Du landest: An der Uniklinik gibt der TV-Ärzte den Rahmen vor, verhandelbar bleibt vor allem die Einstufung; in der Praxis ist so gut wie alles Verhandlungssache – Grundgehalt, Fortbildungsbudget, Urlaub und Arbeitszeit gleichermaßen. Mit konkreten Vergleichswerten, benannter Vorerfahrung und dem richtigen Zeitpunkt gehst Du in beiden Fällen besser vorbereitet ins Gespräch. Einen Überblick über die gesamte Gehaltsentwicklung vom Berufseinstieg bis zur eigenen Praxis findest Du in unserem Hub-Artikel Was verdient ein Kieferorthopäde?, den vollständigen Überblick über beide Wege in die Kieferorthopädie im Ankerartikel Der Weg zum Kieferorthopäden.


Stand: August 2026. Angaben zu Tarifwerten und Gehaltsspannen sind Orientierungswerte ohne Gewähr; Tarifgehälter können sich durch künftige Tarifrunden ändern, Praxisgehälter hängen stark von Region, Praxisgröße und individueller Verhandlung ab. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall empfehlen sich das konkrete Stellenangebot bzw. eine Beratung durch Deine Landeszahnärztekammer oder einen zahnärztlichen Berufsverband.