Eine zentrale Liste der Stätten, an denen Du Kieferorthopädie weiterbilden kannst, gibt es nicht. Für die Universitäten steht sie in der Tabelle weiter unten: 23 Abteilungen, bei denen die DGKFO oder die Klinikseite eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ausweist. Die ermächtigten Praxen führen die Landeszahnärztekammern, und ob Du ihre Verzeichnisse einsehen kannst, hängt von der Kammer ab.
Die Stätten hier gehören zu Weg A und führen nach der Kammerprüfung zum Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ („Kieferorthopäde“). Ein Master oder eine Zusatzqualifikation (Weg B) braucht keine Weiterbildungsstätte und endet ohne diesen Titel. Ihm ist der letzte Abschnitt gewidmet, den Vergleich beider Wege liefert Fachzahnarzt oder Master: Was ist der Unterschied?.
Rechtsgrundlage und Dauer
Die Weiterbildung ist Ländersache. Die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundeszahnärztekammer vom 16.11.2024 ist eine Empfehlung; verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer. Die Anerkennung beantragst Du bei der zuständigen Zahnärztekammer (MWBO § 15 Abs. 1), die auch das Fachgespräch abnimmt. Wo die Ordnungen voneinander abweichen, zeigt der Kammervergleich.
Die Weiterbildung dauert mindestens drei fachspezifische Jahre plus ein allgemeinzahnärztliches Jahr, zusammen vier Jahre nach der Approbation. Die Gesamtdauer ab Studienbeginn rechnet Wie lange dauert es, Kieferorthopäde zu werden? vor. Nordrhein verlangt drei Jahre ohne eigenes allgemeinzahnärztliches Jahr; in Berlin liegen die zwölf allgemeinzahnärztlichen Monate vor dem Beginn und sind das allgemeinzahnärztliche Jahr, kein fünftes. Für die Orte der Weiterbildung nennt die MWBO in Anlage 2 zwei Regeln: Zwei der drei fachspezifischen Jahre müssen ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte liegen (Ziff. 2.2). Mindestens zwölf Monate gehören an eine kieferorthopädische Abteilung einer Universitätsklinik oder an eine vergleichbare Stätte, die interdisziplinär behandelt, in Lehre und Forschung eingebunden ist und die Weiterbildungsinhalte strukturiert einordnet; diese Bedingungen dürfen auch über Kooperationen mit anderen Ermächtigten erfüllt werden (Ziff. 2.3).
Uniklinik oder ermächtigte Praxis
Die Universitätsabteilung bildet meist im Rahmen einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter aus. Du bekommst ein breites Patientenspektrum, Anschluss an Forschung und Lehre und die Möglichkeit zur Promotion; Lehre und Forschung gehören dafür zum Alltag. Wie lange die Stellensuche dauern kann, steht in Wartezeit auf eine KFO-Weiterbildungsstelle.
Eine ermächtigte Praxis ist ein niedergelassener Fachzahnarzt, dem die Kammer die Weiterbildung erlaubt hat. Der Alltag ähnelt der späteren Niederlassung. Wie gut die Anleitung ist, hängt stärker an der einzelnen Person. Die Ermächtigung gilt für eine Person und die Kammer kann sie zeitlich begrenzen (MWBO § 11 Abs. 1); so prüfst Du sie. Beide Stationen lassen sich kombinieren; die Zwölf-Monats-Regel der MWBO verlangt ohnehin eine Universitätsabteilung oder eine vergleichbare Stätte.
Universitätsabteilungen mit KFO-Weiterbildung
Die DGKFO führt auf ihrer Seite „Weiterbildungsermächtigte Universitätskliniken“ zehn Standorte (Berlin, Dresden, Erlangen, Frankfurt, Heidelberg, Leipzig, Marburg, Münster, Regensburg, Homburg). Die Tabelle ergänzt sie um dreizehn weitere Abteilungen, auf deren Klinikseiten die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie genannt wird. Die Spalte rechts verlinkt, wo das steht. Stand der Abrufe: 13.10.2026.
Weitere Universitäten haben eine kieferorthopädische Abteilung, nennen die Weiterbildung zum Fachzahnarzt auf ihrer Klinikseite aber nicht ausdrücklich: Aachen, Gießen, Göttingen, Hannover, Kiel, Mainz und Tübingen. Ob dort eine Ermächtigung besteht, erfährst Du bei der Klinik oder bei der Kammer. Wie viele Stellen an einem Standort frei sind, veröffentlichen die Kliniken nicht gesammelt; die Karriereseiten der Abteilungen sind der erste Anlaufpunkt.
Ermächtigte Praxen
Für Praxen gibt es keine bundesweite Liste, weil jede Kammer die Ermächtigung selbst erteilt. Hessen und Baden-Württemberg stellen Verzeichnisse online: die Landeszahnärztekammer Hessen als Übersicht der Weiterbildungsstätten und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg mit Stand 04/2026 als Liste der Praxen, in denen zwei oder drei Jahre anrechenbar sind. Die Zahnärztekammer Nordrhein führt ihr Verzeichnis nach § 4 Abs. 6 WBO und gibt es auf Anfrage heraus. Wie Du eine Ermächtigung prüfst, steht in Weiterbildungsermächtigung der Praxis prüfen, wie Du Praxen ansprichst, in Initiativbewerbung bei KFO-Praxen.
Wenn Weg A nicht Deiner ist
Ein Master oder eine Zusatzqualifikation in Kieferorthopädie dauert ein bis drei Jahre, läuft meist berufsbegleitend und endet ohne Kammerprüfung. Den Titel „Kieferorthopäde“ führst Du damit nicht (BGH, Urteil vom 29.07.2021, I ZR 114/20, zur Werbung mit „Kieferorthopädie“). Behandeln darfst Du berufsrechtlich weiter. Zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gilt seit dem 30.07.2026 ein Fachzahnarztvorbehalt, mit drei Ausnahmen: gleichwertiger Abschluss, ausreichende praktische Erfahrung und Übergang beziehungsweise Bestandsschutz (Übergang für Behandlungen, die bis einschließlich 29.07.2030 beginnen; Bestandsschutz für Master, die bis einschließlich 29.07.2026 begonnen oder abgeschlossen wurden). Die Einzelheiten stehen in Fachzahnarzt oder Master: Was ist der Unterschied?.
Weiterlesen: Wie Du eine Weiterbildungsstelle findest, Warteliste und Vergabe an Unikliniken, Aufbau einer Uni-Abteilung und Stellenarten, Wartezeit.
Quellen
- DGKFO: Weiterbildungsermächtigte Universitätskliniken: die zehn von der DGKFO geführten Standorte.
- Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer, 16.11.2024: Dauer, Anlage 2 Ziff. 2.1 bis 2.3, Ermächtigung (§ 10, § 11), Antrag auf Anerkennung (§ 15).
- Landeszahnärztekammer Hessen: Weiterbildung Kieferorthopädie: Verzeichnis der Weiterbildungsstätten.
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Weiterbildung Kieferorthopädie: Liste der Praxen mit zwei- und dreijähriger Ermächtigung.
- Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein: § 4 Abs. 6, Verzeichnis der Ermächtigten.
- § 28 SGB V: Fachzahnarztvorbehalt (Abs. 2 Satz 6) und Übergang (Abs. 2a).
Stand: Oktober 2026.
