Für Aligner nennt die DGKFO eine klare Hauptindikation: dentoalveoläre Korrekturen, etwa bei moderatem frontalem Eng- und Lückenstand. Der BEMA nennt Aligner nicht, ebenso wenig der Katalog der Mehr- und Zusatzleistungen; privat rechnest Du sie nach GOZ ab. Und in der Weiterbildung verlangt die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 80 Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen, aber nur zehn mit Alignern.
Welche Fälle sich für Aligner eignen
Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) hat ihre Einschätzung in der „Stellungnahme zur Behandlung mit Alignern“ vom Januar 2010 festgehalten. Sie ersetzt frühere Stellungnahmen speziell zu einem einzelnen System und beschreibt Aligner-Methoden allgemein.
| Zahnbewegung oder Befund | Eignung von Alignern laut DGKFO 2010 |
|---|---|
| moderater frontaler Eng- und Lückenstand, Pro- und Retrusion der Front, stabile neutrale Interkuspidation | Hauptindikationsbereich |
| geringe In- und Extrusion | Hauptindikation, mit Attachments |
| ausgeprägte Extrusion, Derotation von Eckzähnen und Prämolaren, Lückenschluss nach Prämolarenextraktion, Zahnretention | ohne zusätzliche Hilfsmittel nur bedingt geeignet |
| umfangreiche vertikale, rotatorische und translatorische Bewegungen | wegen Zahnmorphologie und begrenztem Kraftansatz begrenzt |
Zusätzliche Attachments helfen, die Zahnbewegung näherungsweise dreidimensional zu kontrollieren. In Kombination mit anderen, teils festsitzenden Apparaturen lassen sich Aligner nach der Stellungnahme bei nahezu allen Anomalien für Teilaufgaben einsetzen; die DGKFO formuliert daher keine Kontraindikationen. Als Vorteil nennt sie die uneingeschränkte häusliche Zahnpflege: Im Hinblick auf den Parodontalzustand seien Aligner festsitzenden Apparaturen tendenziell überlegen. Eine Wachstumssteuerung beschreibt die Stellungnahme nicht. Für Kinder und Jugendliche siehe Kinder und Jugendliche in der KFO behandeln, für Erwachsene Erwachsenen-Kieferorthopädie.
Planung, Verantwortung und Kontrolle
Bei Aligner-Behandlungen liegt die Planungsarbeit am Anfang. Der Anbieter fertigt die Schienen. Nach der DGKFO-Stellungnahme übernimmt er im Wesentlichen die Aufgabe eines zahntechnischen Labors und arbeitet nach Deinem Behandlungsplan. Für den Behandlungserfolg bleibst Du verantwortlich. Das gilt vor allem für die Kontrolle des virtuellen Behandlungsziels, das die Basis der gesamten Schienenserie ist. Läuft alles glatt, sinkt der Kontrollaufwand. Treten Komplikationen auf, kann es nötig werden, neue Schienen zu planen oder auf festsitzende Geräte umzustellen.
Eine zweite Stellungnahme der DGKFO vom Dezember 2018 betrifft Aligner-Therapie durch Drittanbieter und fordert nach fachzahnärztlicher Anamnese eine Diagnose, eine Therapieplanung und eine regelmäßige Verlaufskontrolle. Eine Eigentherapie des Patienten ohne geeignete Kontrolle und Dokumentation weist die DGKFO als medizinisch unverantwortlich zurück, nicht die Aligner-Therapie als solche. Mehr zu Scan und Planungssoftware steht in Digitale KFO im Praxisalltag.
Abrechnung
| Gesetzliche Kasse | Privat | |
|---|---|---|
| Festsitzende Apparatur | BEMA: Behandlungsmittel Nr. 119 und 120, Brackets, Bänder, Teil- und Vollbögen Nr. 126 bis 129 bei Befund ab KIG-Grad 3 | GOZ Nr. 6030 bis 6080, Brackets, Bänder und Bögen Nr. 6100 bis 6150 |
| Aligner | im BEMA und im Mehr- und Zusatzleistungskatalog nicht genannt; Nr. 119 und 120 beschreiben die Kieferumformung ohne Gerätevorgabe | GOZ Nr. 6030 bis 6080 gelten unabhängig von Methode und Therapiegerät |
Die DGKFO hielt Aligner 2010 im Allgemeinen nicht für eine Leistung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Mehrkosten trägt der Versicherte nach § 29 Abs. 5 SGB V, wenn die gewählte Leistung einer BEMA-Leistung vergleichbar ist und sich nur in Durchführungsart oder Behandlungsmitteln unterscheidet. Vor Beginn musst Du mündlich über die Behandlungsalternativen aufklären und eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung treffen (Abs. 7). Ob ein Aligner-Fall dazu zählt, klärst Du vor Beginn mit Deiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung; privat umfassen die GOZ-Nummern 6030 bis 6080 alle Maßnahmen im Behandlungsplan für bis zu vier Jahre. Die Gebühr für Brackets, Bänder und Bögen schließt Standardmaterial ein; Mehrkosten für darüber hinausgehendes Material kommen nur bei schriftlicher Vereinbarung vor der Verwendung hinzu.
Was die Weiterbildung verlangt
Der Kompetenzkatalog der MWBO (Anlage 2, Ziff. 6) nennt für die Handlungskompetenz diese Richtzahlen:
| Behandlung | Richtzahl |
|---|---|
| festsitzende labiale und linguale Apparaturen | 80 |
| herausnehmbare Geräte, einschließlich funktionskieferorthopädischer | 60 |
| vollständige Patientenbehandlung vom Erstgespräch bis zur Retention | 30 |
| Behandlung mit Alignern | 10 |
Als Kenntnisse führt der Katalog bei Schienen Grundlagen, Biomechanik und die Analyse von Zahnbewegungssimulationen. Die DGKFO empfiehlt Aligner-Methoden nur Behandlern, die in Diagnostik und Therapie das gesamte kieferorthopädische Spektrum beherrschen. Herstellerschulungen ergänzen das. Ihre Inhalte folgen dem jeweiligen System.
Die Richtzahlen gehören zu Weg A. Berufsrechtlich dürfen auch Absolventen eines Masters (Weg B) mit Alignern wie mit festsitzenden Apparaturen behandeln. Zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gilt seit dem 30.07.2026 ein Fachzahnarztvorbehalt mit drei Ausnahmen, die Fachzahnarzt oder Master in Kieferorthopädie erklärt. Die Bezeichnung der Praxis regelt Praxisschild und Werbung.
Weiterlesen: Erwachsenen-Kieferorthopädie, Digitale KFO im Praxisalltag und Kinder und Jugendliche in der KFO behandeln.
Quellen
- DGKFO, Stellungnahme zur Behandlung mit Alignern, Stand Januar 2010 (PDF): Indikationsbereich, Grenzen, Verantwortung des Behandlers, Einordnung zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
- DGKFO, Stellungnahme zu Alignertherapie durch Drittanbieter, Dezember 2018 (PDF): Anamnese, Diagnose, Verlaufskontrolle.
- Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer, 16.11.2024 (PDF): Anlage 2 Ziff. 6, Richtzahlen und Kenntnisse zu Schienen.
- § 29 SGB V, Kieferorthopädische Behandlung: Mehrleistungen, Aufklärung und Vereinbarung.
- BEMA, Anlage A zum BMV-Z, Stand 01.01.2026 (PDF): Teil 3 Kieferorthopädische Behandlung, Nr. 119 bis 131.
- Bundesmantelvertrag-Zahnärzte, Gesamtausgabe 01.04.2026 (PDF): Anlage B, Katalog kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen.
- GOZ, Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Abschnitt G: Nr. 6030 bis 6080 unabhängig von Methode und Gerät, Material und Vereinbarung.
Stand: Oktober 2026.
