Dauer und Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung hängen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wesentlich von der Mitarbeit der Patienten und der Erziehungsberechtigten ab. Daraus folgt die Aufgabe für das Erstgespräch: aufklären, motivieren und festhalten, was vereinbart wurde.

Themen im Erstgespräch

Als Reihenfolge für das Gespräch mit Eltern und Jugendlichen bietet sich diese Liste an:

  1. Befund und Diagnose: Du erläuterst sie verständlich, ebenso die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie (§ 630c Abs. 2 BGB).
  2. Behandlungsziel und Alternativen, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen (§ 630e Abs. 1 BGB).
  3. Ablauf und Dauer: Die G-BA-Richtlinie nennt längere Behandlungszeiträume mit Retentionsphase. Eine Dauer in Monaten stützt sich auf Deine Planung im Einzelfall.
  4. Mitarbeit: tägliche Tragezeiten, Gummizüge, Mundhygiene, Kontrolltermine. Konkrete Folgen mangelnder Mitarbeit nennst Du offen (siehe unten).
  5. Kosten: Eigenanteil von 20 % und bei weiteren Kindern 10 % bei Kassenbehandlung ab KIG-Grad 3, Mehrleistungen nur mit schriftlicher oder elektronischer Vereinbarung. Die Details stehen in Kinder und Jugendliche in der KFO behandeln.
  6. Risiken der Maßnahme (§ 630e Abs. 1 BGB).
  7. Fragen und Bedenkzeit: Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Entscheidung wohlüberlegt möglich ist (§ 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Einwilligung bei Minderjährigen

Vor jeder medizinischen Maßnahme holst Du die Einwilligung des Patienten ein. Ist er einwilligungsunfähig, holst Du die Einwilligung eines hierzu Berechtigten ein (§ 630d Abs. 1 BGB), und dieser wird nach § 630e Abs. 1 bis 3 aufgeklärt (Abs. 4). Dem Kind erläuterst Du die wesentlichen Umstände entsprechend seinem Entwicklungsstand, soweit das seinem Wohl nicht zuwiderläuft (Abs. 5). Die Eltern vertreten das Kind nach § 1629 Abs. 1 BGB gemeinschaftlich, außer ein Elternteil übt die Sorge allein aus. Aufklärung und Einwilligung gehören in die Behandlungsakte (§ 630f Abs. 2 BGB), die Du zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrst. Das ist keine Rechtsberatung; bei Streit um das Sorgerecht ziehst Du eine rechtliche Beratung hinzu.

Mitarbeit begleiten und Abbruch

Die Richtlinie verlangt, Patienten und Erziehungsberechtigte vor und während der Behandlung aufzuklären und zu motivieren. Zeigt ein Patient trotzdem keine ausreichende Mitarbeit oder betreibt er unzureichende Mundhygiene, muss das Behandlungsziel neu bestimmt und die Behandlung gegebenenfalls beendet werden. Daraus ergibt sich eine sinnvolle Reihenfolge, die Du jeweils dokumentierst:

  1. Gespräch mit Patient und Eltern über die konkreten Abweichungen.
  2. Schriftlicher Hinweis auf die Folgen für Dauer und Ergebnis.
  3. Neubestimmung des Behandlungsziels, wenn die Mitarbeit nicht zustande kommt.
  4. Beendigung der Behandlung als letzte Stufe.

Jüngeren Patienten erklärst Du die Wirkung der Apparatur entsprechend ihrem Verständnis (§ 630e Abs. 5 BGB) und benennst bei den Kontrollterminen konkret, was sich seit dem letzten Mal verändert hat.

Erwachsene Patienten

Auch bei Erwachsenen gilt die Pflicht, in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung über Diagnose, Therapie und zu ergreifende Maßnahmen zu informieren (§ 630c Abs. 2 BGB). Weil Erwachsene nur in Ausnahmefällen Kassenleistungen erhalten, informierst Du sie vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB). Du nennst realistische Zeiträume und sprichst an, wenn ästhetische Vorstellungen und das fachlich Machbare auseinanderliegen. Die Besonderheiten der Erwachsenenbehandlung beschreibt Erwachsenen-Kieferorthopädie. Aufklärung und Einwilligung gelten für Fachzahnärzte wie für Absolventen eines Masters gleichermaßen (Überblick über beide Wege); bei Kassenleistungen kommt seit dem 30.07.2026 der Fachzahnarztvorbehalt mit drei Ausnahmen hinzu, den Fachzahnarzt oder Master in Kieferorthopädie erklärt.

Weiterlesen: Belastung und Burnout in der Kieferorthopädie und Kinder und Jugendliche in der KFO behandeln.

Quellen

Stand: Oktober 2026.