Die vierjährige Weiterbildung ist geschafft, der Fachzahnarzttitel führt Du seitdem offiziell – und jetzt stellt sich eine neue Frage: Wie viel Teilzeit verträgt der Berufsalltag als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie eigentlich, wenn Familie, eine zweite Tätigkeit oder einfach der Wunsch nach mehr Freiraum dazukommen? Das ist ein anderes Thema als Teilzeit während der KFO-Weiterbildung: Dort geht es um eine kammerrechtlich geregelte Assistenzzeit mit fester Mindeststundenzahl und proportional verlängerter Gesamtdauer. Hier geht es um die Zeit danach – als fertig ausgebildete Fachzahnärztin bist Du weder an eine Weiterbildungsordnung noch an eine Mindeststundenzahl gebunden, sondern gestaltest Deine Arbeitszeit im Rahmen eines normalen Arbeits- oder Gesellschaftsvertrags.

Teilzeit in Anstellung

Der unkomplizierteste Fall ist die Anstellung in einer bestehenden Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder an einer Universitätsklinik. Es gibt keinen Tarifvertrag für angestellte Zahnärzt:innen in Praxen – Wochenstunden, Arbeitstage und Vergütung bei Teilzeit handelst Du individuell mit dem Praxisinhaber bzw. der Praxisinhaberin aus. Wie sich das grundsätzlich auf das Einkommen auswirkt, ordnet unser Artikel Angestellt, Partner oder Inhaber: Der Einkommensvergleich ein.

In der Praxis haben sich ein paar Modelle etabliert:

  • Reduzierte Wochentage, etwa drei oder vier volle Tage statt fünf. Für Praxen organisatorisch meist am einfachsten, weil sich der Terminkalender an ganzen freien Tagen ausrichtet.
  • Reduzierte Tagesstunden, etwa nur Vormittage. Seltener, weil KFO-Praxen ihre Behandlungsstühle meist über den ganzen Tag auslasten wollen und ein Wechsel der Behandler:in mitten am Tag zusätzliche Übergaben bedeutet.
  • Geteilte Stelle mit einer zweiten Fachzahnärztin oder einem zweiten Fachzahnarzt, bei der sich zwei Teilzeitkräfte einen Patientenstamm und einen Kalender teilen. Das setzt eine enge Abstimmung über Behandlungsplanung und Dokumentation voraus, funktioniert bei guter Übergabe aber gut – gerade weil KFO-Behandlungspläne ohnehin schriftlich und für Kolleg:innen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wie stark sich MVZ als Arbeitgeber inzwischen etabliert haben und was das für die Auswahl an Teilzeitmodellen bedeutet, liest Du in unserem Artikel Karrierewege in der Kieferorthopädie.

Teilzeit als Praxisinhaberin oder Partnerin

Deutlich mehr Gestaltungsaufwand braucht Teilzeit, sobald Du nicht mehr angestellt bist, sondern selbst Praxisinhaberin oder Gesellschafterin einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bist. Hier gibt es keinen Arbeitgeber, der Dir eine Stundenzahl zusagt – Du musst die Reduzierung selbst vertraglich absichern.

Partnerschaft mit reduzierter Präsenz. In einer BAG, etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG), legt der Gesellschaftsvertrag fest, wer wie viele Präsenztage übernimmt und wie sich das auf den Gewinnanteil auswirkt. Eine Partnerin mit reduzierter Präsenz bekommt entsprechend einen kleineren Anteil am Praxisgewinn – das ist unter den Gesellschafter:innen frei verhandelbar, sollte aber von Anfang an schriftlich und nicht nur mündlich vereinbart werden, gerade weil sich Präsenzanteile über die Jahre ändern (etwa nach einer Elternzeit). Mehr zu den grundsätzlichen Karrierewegen findest Du in Angestellt, Partner oder eigene Praxis.

Jobsharing in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Für Fachzahnärztinnen, die in einem für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich arbeiten wollen, gibt es zusätzlich das sogenannte Jobsharing-Modell: Eine bestehende Kassenzulassung wird um eine Anstellung oder eine hälftige Zulassung erweitert, verbunden mit einer vertraglich vereinbarten Begrenzung des Leistungsvolumens (Rechtsgrundlage: § 101 SGB V in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand: Juli 2026). Das Verfahren läuft über den Zulassungsausschuss und ist im Detail komplex – ob es für Deine konkrete Situation infrage kommt und wie die Leistungsbegrenzung berechnet wird, prüft verbindlich Deine zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV).

Eigene Praxis mit Teilzeit-Anteil. Auch als alleinige Inhaberin kannst Du Deine Praxis mit reduzierter eigener Präsenz führen, wenn Du zusätzlich angestellte Kolleg:innen beschäftigst, die die übrige Zeit abdecken. Das verschiebt allerdings die Kalkulation: Miete, Personal und Geräteabschreibung laufen unabhängig von Deiner persönlichen Stundenzahl weiter, während der Praxisertrag mit weniger Eigenleistung sinkt. Eine realistische Kostenkalkulation für die eigene Praxis findest Du in unserem Finanzfahrplan Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen.

Kein Rechtsrat: Die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Jobsharing-Anträgen und Zulassungsfragen ist im Einzelfall komplex und hängt von Deiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Deiner Landeszahnärztekammer und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Dieser Abschnitt ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Vertretung: Wer übernimmt an den freien Tagen?

Sobald Du nicht mehr täglich in der Praxis bist, braucht es eine Regelung für Patient:innen, die genau an einem freien Tag einen dringenden Termin brauchen – ein gelockerter Draht, ein gebrochener Bracket-Flügel, akute Schmerzen unter der Apparatur. In der Praxis funktioniert das über drei Wege:

  • Kolleg:innen in derselben Praxis übernehmen Akutfälle an den Tagen, an denen Du nicht da bist – der häufigste Weg in Praxen mit mehreren Behandler:innen oder in einer BAG.
  • Feste Vertretungsvereinbarung mit einer benachbarten Praxis, falls Du als Einzelbehandlerin arbeitest und selbst keine Kolleg:innen vor Ort hast.
  • Klare Patient:innenkommunikation von Anfang an: Welche Tage Du in der Praxis bist und wer im Akutfall ansprechbar ist, gehört in die Aufklärung beim Behandlungsbeginn – nicht erst in den Moment, in dem ein Notfall auftritt.

Der Vorteil der Fachrichtung: planbar statt akut

Ein Punkt spricht strukturell für die Kieferorthopädie, wenn es um Teilzeit geht: die Behandlungslogik der Fachrichtung selbst. Wie wir in Was macht ein Kieferorthopäde? Berufsbild und Praxisalltag beschreiben, dominieren in der KFO keine kurzfristigen Akutfälle, sondern langfristig geplante Behandlungsverläufe mit Kontrollterminen im Abstand mehrerer Wochen. Für die Vereinbarkeit mit Teilzeit ist das ein handfester struktureller Vorteil gegenüber Fachrichtungen mit hohem Akutaufkommen: Ein Kontrolltermin lässt sich Wochen im Voraus auf einen Deiner Arbeitstage legen, ohne dass Patient:innen dadurch schlechter versorgt sind. Die Behandlungskontinuität – dieselbe Behandler:in über die gesamte, oft mehrjährige Behandlungsdauer – bleibt dabei erhalten, solange Deine Arbeitstage über die Zeit konstant sind und Patient:innen sich darauf einstellen können.

Das ersetzt keine gute Organisation, aber es senkt die Hürde spürbar: Anders als in einer Praxis, in der Patient:innen erwarten, kurzfristig auch an einem beliebigen Tag drankommen zu können, lässt sich die geplante KFO-Kontrolle von vornherein um Deine Teilzeit-Tage herum takten.

Und der Master-Weg?

Auch Zahnärztinnen, die über einen Master in Kieferorthopädie ohne Fachzahnarzttitel arbeiten, stehen vor denselben organisatorischen Fragen bei Anstellung, Partnerschaft oder eigener Praxis – die Teilzeit-Modelle aus diesem Artikel gelten strukturell genauso. Der einzige Unterschied liegt, wie in unserem Vergleichsartikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen? beschrieben, in der Titelführung und Außendarstellung – nicht in der Frage, ob und wie Teilzeit möglich ist.

Fazit

Teilzeit ist nach der KFO-Weiterbildung in jeder Konstellation grundsätzlich möglich – in Anstellung ohnehin unkompliziert, als Partnerin oder Praxisinhaberin mit mehr vertraglichem Gestaltungsaufwand, aber ebenfalls machbar. Was die Kieferorthopädie dabei von vielen anderen zahnmedizinischen Fachrichtungen unterscheidet, ist die planbare, kontrollbasierte Behandlungslogik: Sie lässt sich leichter auf feste Teilzeit-Tage takten als eine Praxis mit hohem Akutaufkommen. Wer sich grundsätzlich zwischen den Karrierewegen orientieren will, findet den Überblick in Der Weg zum Kieferorthopäden.


Stand: Juli 2026. Angaben zum Jobsharing-Modell nach § 101 SGB V in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ohne Anspruch auf individuelle Rechtsberatung. Für die verbindliche Prüfung im Einzelfall wende Dich an Deine Kassenzahnärztliche Vereinigung bzw. Landeszahnärztekammer.