Die meisten, die sich für die Fachzahnarzt-Weiterbildung Kieferorthopädie entscheiden, denken dabei an die spätere Praxis – angestellt, als Partner:in oder mit eigenem Schild an der Tür. Ein kleinerer Teil verfolgt ein anderes Ziel: eine dauerhafte Laufbahn an der Universität, mit Forschung, Lehre und im besten Fall einer eigenen Professur. Dieser Artikel geht diesen selteneren, aber klar umrissenen Weg im Detail durch – von der ersten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen-Stelle bis zur Berufung.

Der Ausgangspunkt: wissenschaftliche/r Mitarbeiter:in an der Uniklinik

Wer eine Universitätslaufbahn anstrebt, beginnt fast immer dort, wo auch die reguläre Weiterbildung an einer Hochschule beginnt: als wissenschaftliche/r Mitarbeiter:in an einer zahnmedizinischen Fakultät bzw. Universitätspoliklinik für Kieferorthopädie. Diese Stellen kombinieren, wie wir bereits in unserem Artikel zu den KFO-Weiterbildungsstätten in Deutschland beschrieben haben, drei Anteile: Patientenversorgung im Rahmen der Fachzahnarzt-Weiterbildung, Lehre gegenüber Zahnmedizinstudierenden und eigene Forschungstätigkeit. Wie stark diese drei Anteile gewichtet sind, unterscheidet sich von Klinik zu Klinik und hängt auch davon ab, welche Professur den jeweiligen Lehrstuhl gerade leitet.

Rechtlich sind diese Stellen meist auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befristet. Wie genau sich das auf die Vertragslaufzeit auswirkt, insbesondere im Zusammenspiel mit einer parallel laufenden Promotion, haben wir ausführlich in unserem Artikel Dr. med. dent. parallel zur KFO-Weiterbildung erklärt. Für die Universitätslaufbahn gilt dabei: Die Promotion ist keine formale Zwangsvoraussetzung für die erste Stelle, aber die faktische Grundlage für jeden weiteren wissenschaftlichen Schritt – ohne Dr. med. dent. keine Habilitation.

Von der Weiterbildung zur Oberärztin oder zum Oberarzt

Nach abgeschlossener Fachzahnarzt-Weiterbildung und bestandener Fachzahnarztprüfung vor der zuständigen Landeszahnärztekammer stehen wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an der Uniklinik vor derselben Grundsatzfrage wie ihre Kolleg:innen in der Praxis: bleiben oder wechseln. Wer an der Universität bleibt, übernimmt in der Regel zunächst mehr klinische Verantwortung – etwa als Ober- oder Fachärztin bzw. -arzt innerhalb der Poliklinik, mit eigener Sprechstunde, Supervision jüngerer Weiterbildungsassistent:innen und wachsendem Anteil an Lehrveranstaltungen. Eine bundeseinheitliche Bezeichnung oder Stufenordnung für diese Position gibt es nicht; sie richtet sich nach der internen Struktur der jeweiligen Klinik und des Fakultätspersonalrechts des jeweiligen Bundeslands.

Parallel dazu beginnt in dieser Phase meist die eigentliche wissenschaftliche Qualifizierungsarbeit, die auf die Habilitation zielt: eigene Publikationen, Betreuung von Doktorand:innen, eigenständige Forschungsprojekte, häufig auch erste Drittmittelanträge.

Was eine Habilitation ist – und was sie voraussetzt

Die Habilitation ist die höchste akademische Qualifikationsstufe nach der Promotion und die formale Voraussetzung für die Lehrbefähigung (Venia Legendi) an einer Universität. Sie unterscheidet sich von der Promotion nicht nur im Umfang, sondern im Anspruch: Während die Promotion in der Regel eine einzelne, abgegrenzte wissenschaftliche Fragestellung bearbeitet, verlangt die Habilitation den Nachweis eigenständiger, weiterführender Forschungsleistung über mehrere Jahre – häufig in Form einer kumulativen Habilitationsschrift aus mehreren referierten Publikationen oder einer klassischen Habilitationsmonographie, je nach Habilitationsordnung der Fakultät.

Zu den typischen formalen Voraussetzungen zählen:

  • eine abgeschlossene Promotion (Dr. med. dent.),
  • mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion,
  • ein definierter Umfang an eigenen, meist referierten Publikationen,
  • Lehrerfahrung, häufig nachgewiesen durch eigene Lehrveranstaltungen,
  • die formale Habilitationsschrift sowie eine öffentliche Antrittsvorlesung.

Wichtig: Die genauen Anforderungen regelt jede Fakultät in ihrer eigenen Habilitationsordnung, es gibt kein bundeseinheitliches Habilitationsrecht. Wer eine Habilitation plant, sollte die Ordnung der eigenen Fakultät frühzeitig im Original lesen und nicht auf pauschale Angaben Dritter vertrauen. Eine seriöse, bundesweit gültige Zeitangabe für die Dauer der Habilitationsphase gibt es aus demselben Grund nicht.

Wie eine Berufung auf eine KFO-Professur typischerweise abläuft

Eine Professur wird nicht automatisch nach der Habilitation vergeben, sondern über ein reguläres Berufungsverfahren, das die Universität ausschreibt, sobald eine entsprechende Stelle – meist die Leitung eines Lehrstuhls oder einer Abteilung für Kieferorthopädie – frei wird oder neu geschaffen wird. Der Ablauf folgt in groben Zügen einem bundesweit ähnlichen Muster:

  1. Ausschreibung der Professur durch die Universität, mit einem klar definierten Anforderungsprofil.
  2. Bewerbung der Kandidat:innen mit wissenschaftlichem Lebenslauf, Publikationsliste, Drittmitteleinwerbung, Lehrkonzept und klinischem Werdegang.
  3. Begutachtung durch eine Berufungskommission, meist inklusive externer Gutachten anderer Hochschulen.
  4. Probevortrag bzw. Vorstellungslehrveranstaltung vor der Kommission und häufig auch vor Studierenden.
  5. Berufungsvorschlag der Kommission an das zuständige Landesministerium bzw. Präsidium.
  6. Berufungsverhandlung zu Ausstattung, Gehalt und Rahmenbedingungen, gefolgt von der formalen Ernennung.

Für Kieferorthopädie-Professuren gilt dabei eine Besonderheit, auf die wir bereits in unserem Artikel Angestellt, Partner oder eigene Praxis: Alle Karrierewege in der Kieferorthopädie hingewiesen haben: Neben der Habilitation (oder gleichwertigen wissenschaftlichen Leistungen) wird in der Ausschreibungspraxis deutscher Universitätskliniken regelmäßig auch die abgeschlossene Fachzahnarztanerkennung Kieferorthopädie vorausgesetzt (Stand: Juli 2026, Quelle: Ausschreibungspraxis deutscher Universitätskliniken). Das ergibt sich schon daraus, dass eine KFO-Professur meist mit der klinischen Leitung der Universitätspoliklinik verbunden ist – und diese setzt in der Regel den Fachzahnarzt-Titel voraus. Der Master-Weg führt damit faktisch nicht zur Professur, selbst mit exzellenter wissenschaftlicher Qualifikation.

Eine bundesweit einheitliche, rechtlich bindende Vorgabe dafür gibt es nicht – Berufungsordnungen sind Landesrecht bzw. Angelegenheit der jeweiligen Hochschule. Die genannte Praxis beschreibt daher ein wiederkehrendes Muster in Stellenausschreibungen, keine formale bundesgesetzliche Pflicht. Wer eine konkrete Professur anstrebt, sollte das Anforderungsprofil der jeweiligen Ausschreibung im Einzelfall prüfen.

Für wen sich dieser Weg eignet

Die Universitätslaufbahn ist kein Weg, der sich nebenbei ergibt – sie verlangt über viele Jahre hinweg Bereitschaft zu Mehrarbeit neben der klinischen Tätigkeit, zu befristeten Verträgen und zu einem Karriereverlauf, dessen Endpunkt (eine freie Professur) nicht garantiert werden kann. Er passt vor allem zu Zahnärzt:innen, die:

  • echtes Interesse an eigenständiger Forschung mitbringen, nicht nur an der Behandlung,
  • gern lehren und Wissen an Studierende sowie jüngere Kolleg:innen weitergeben,
  • mit den befristeten Vertragsstrukturen des WissZeitVG über einen längeren Zeitraum leben können,
  • und langfristig denken: Zwischen erster wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen-Stelle und Professur liegen typischerweise Jahre bis Jahrzehnte.

Wer sich dagegen vor allem für die klinische Behandlung interessiert und zügig unternehmerisch selbstständig werden möchte, ist mit dem direkten Weg in Anstellung, Partnerschaft oder eigene Praxis meist besser beraten – Details dazu findest Du in unserem Artikel Angestellt, Partner oder eigene Praxis. Wichtig zu wissen: Der Weg ist keine Einbahnstraße. Ein Wechsel von der Universität in die Praxis ist jederzeit möglich, und Fachzahnarzt-Titel sowie eine ggf. abgeschlossene Habilitation sind dabei eher ein Vorteil als ein Hindernis – umgekehrt, aus der etablierten Praxis heraus neu in eine Habilitation einzusteigen, ist dagegen deutlich seltener und organisatorisch aufwendiger, weil dafür wieder eine Anbindung an eine Fakultät nötig ist.

Fazit

Die akademische Laufbahn in der Kieferorthopädie führt über wissenschaftliche Mitarbeiter:innen-Stelle, klinische Verantwortung als Ober- oder Fachärztin bzw. -arzt, Habilitation bis zur Berufung auf eine Professur – und steht praktisch ausschließlich über den Fachzahnarzt-Weg offen, weil sowohl die klinische Leitung einer Poliklinik als auch die meisten Berufungsverfahren die abgeschlossene Fachzahnarztanerkennung voraussetzen. Wer diesen Weg erwägt, sollte die Promotion früh einplanen und sich bei der Wahl der Weiterbildungsstätte gezielt für eine Uniklinik mit aktiver Forschung entscheiden – mehr dazu in unserem Artikel KFO-Weiterbildungsstelle finden.


Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr. Quellen: § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Habilitationsordnungen der zahnmedizinischen Fakultäten (fakultätsspezifisch, keine bundeseinheitliche Regelung), Ausschreibungspraxis deutscher Universitätskliniken für KFO-Professuren. Für die verbindliche Einordnung im Einzelfall wende Dich an das Dekanat bzw. die Berufungskommission der jeweiligen Fakultät.