Die Niederlande sind für angehende Kieferorthopäd:innen aus Deutschland aus mehreren Gründen interessant: geografische Nähe, ein university-basiertes System mit klar geregeltem Ablauf und eine EU-Anerkennung, die im Regelfall unkompliziert läuft. Gleichzeitig ist die Ausbildung selbst hart umkämpft – die Zahl der Plätze ist an allen drei Standorten sehr begrenzt. Dieser Artikel schaut sich das niederländische Modell im Detail an. Einen Überblick, wie sich verschiedene Länder grundsätzlich unterscheiden, findest Du in KFO-Weiterbildung im Ausland, einen Vergleich mit weiteren englisch- bzw. auslandssprachigen Programmen in Englischsprachige KFO-Weiterbildung.

Drei Universitäten, ein Modell

Anders als in Deutschland, wo die KFO-Weiterbildung sowohl an Unikliniken als auch in ermächtigten Praxen stattfinden kann, ist die niederländische Spezialisierung zur/zum Orthodontist ausschließlich universitär organisiert. Es gibt drei Standorte, an denen das vierjährige Vollzeitprogramm angeboten wird:

  • ACTA Amsterdam (Academisch Centrum Tandheelkunde Amsterdam, gemeinsame Fakultät von Universiteit van Amsterdam und Vrije Universiteit Amsterdam)
  • Radboudumc Nijmegen (Radboud Universitair Medisch Centrum)
  • UMC Groningen (Universitair Medisch Centrum Groningen)

Alle drei folgen im Kern demselben Aufbau: eine Kombination aus Theorie, klinischer Praxis, Forschung und eigener Lehrtätigkeit, wobei nach Angaben von Radboudumc rund die Hälfte der Arbeitswoche auf die Behandlung von Patient:innen entfällt (Stand: Website Radboudumc, Juli 2026). Die Ausbildung ist kein Studium im klassischen Sinn, sondern eine bezahlte Anstellung – vergleichbar mit der deutschen Weiterbildungsassistenz, nur dass es in den Niederlanden keine ermächtigten Praxen als Alternative gibt.

Dauer: einheitlich vier Jahre

Die Regeldauer beträgt an allen drei Standorten vier Jahre in Vollzeit. Das deckt sich mit der deutschen Regelweiterbildungszeit, ist in den Niederlanden aber landesweit einheitlich vorgeschrieben und liegt nicht – wie in Deutschland – im Ermessen von 17 unterschiedlichen Landeszahnärztekammern. Eine Teilzeitoption in der Form, wie sie in Deutschland üblich ist, ist bei den niederländischen Programmen nach den vorliegenden Ausschreibungen eher die Ausnahme; wenn Du das für Deine Lebenssituation brauchst, solltest Du das gezielt bei der jeweiligen Universität erfragen.

Zulassung: begrenzte Plätze, klarer Ablauf

Die Zulassung läuft nicht über ein zentrales Verfahren, sondern über die einzelnen Universitäten, die ihre freien Plätze meist alle zwei Jahre öffentlich ausschreiben:

  • ACTA Amsterdam startet eine neue Kohorte typischerweise alle zwei Jahre im Oktober, mit nach vorliegenden Ausschreibungen wechselnden Kohortengrößen im Bereich von rund sechs bis neun Plätzen.
  • Radboudumc Nijmegen vergibt maximal acht Plätze pro Kohorte, mit Programmstart üblicherweise zum 1. April in ungeraden Jahren.
  • UMC Groningen startet ebenfalls alle zwei Jahre, mit einer Kohortengröße von rund acht Plätzen.

Diese Zahlen stammen aus einzelnen Stellenausschreibungen und können von Kohorte zu Kohorte leicht schwanken – verbindlich ist immer die aktuelle Ausschreibung der jeweiligen Hochschule. Am Beispiel von Radboudumc lässt sich der typische Bewerbungsablauf gut nachvollziehen: Bewerbungsschluss rund sechs Wochen vor dem Auswahlverfahren, anschließend Auswahlgespräche, danach eine Entscheidung wenige Wochen vor Programmstart. Verlangt werden in der Regel ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf, ein Fragebogen sowie mehrere Referenzschreiben – ein klassisches kompetitives Auswahlverfahren, kein Losverfahren wie bei Wartelisten an manchen deutschen Unikliniken.

Formale Voraussetzung für die Bewerbung ist ein von der EU anerkanntes zahnmedizinisches Diplom sowie – das wird in der Praxis oft unterschätzt – eine gültige BIG-Registrierung als Tandarts in den Niederlanden. Das BIG-Register ist das niederländische Pendant zur deutschen Approbationsurkunde bzw. zum Berufsregister; für EU-Diplome läuft die Registrierung zusammen mit der automatischen Anerkennung in einem Verfahren, das laut den Angaben der zuständigen Stelle in der Regel innerhalb von rund drei Monaten abgeschlossen sein soll (Stand: Juli 2026, ohne Gewähr für den Einzelfall). Hinzu kommen ausreichende Niederländischkenntnisse, da die Behandlung von Patient:innen und die Ausbildung überwiegend auf Niederländisch stattfinden. Manche Standorte bevorzugen zudem Bewerber:innen mit bereits einigen Jahren klinischer Erfahrung als Zahnärzt:in, auch wenn eine Bewerbung direkt nach dem Studium formal möglich ist.

Bezahlung statt Studiengebühren

Die Ausbildung selbst ist gebührenfrei – Du zahlst kein Schulgeld wie bei manchen privaten Master-Programmen, sondern wirst während der vier Jahre als Angestellte bzw. Angestellter der jeweiligen Universität bezahlt, ähnlich dem deutschen Assistenzgehalt während der Weiterbildung. Radboudumc etwa weist explizit darauf hin, dass Teilnehmende während des gesamten Programms für ihre Arbeitsstunden bezahlt werden und nebenher nicht außerhalb der Universität arbeiten dürfen. Konkrete Gehaltsstufen hängen von der jeweiligen Hochschul-CAO (dem niederländischen Tarifvertrag für den öffentlichen bzw. Hochschulsektor) und dem Ausbildungsjahr ab; belastbare, öffentlich einsehbare Zahlen dazu liegen für alle drei Standorte nicht durchgängig vor, weshalb wir hier bewusst keine geschätzte Summe nennen.

Titel und Registrierung nach Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss – inklusive einer externen Prüfung durch die zuständige Registrierungsstelle – trägst Du den gesetzlich geschützten Titel „orthodontist”. Wichtig für die genaue Einordnung: Zuständig für die Registrierung ist die Registratiecommissie Tandheelkundige Specialismen (RTS), ein Gremium der KNMT (Koninklijke Nederlandse Maatschappij tot bevordering der Tandheelkunde, vergleichbar einer Standesorganisation), die Dich ins Specialistenregister Orthodontie (DMO) einträgt. Die häufig kolportierte Bezeichnung „Orthodontist NVvO” ist streng genommen ungenau: Die NVvO (Nederlandse Vereniging van Orthodontisten) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der niederländischen Kieferorthopäd:innen, aber nicht die Stelle, die den Titel verleiht oder das offizielle Register führt. Die Registrierung ist zudem zeitlich befristet und muss – ähnlich der Fortbildungspflicht in Deutschland – regelmäßig durch Fortbildungsnachweise und Teilnahme an der fachlichen Qualitätsvisitation der NVvO erneuert werden.

Anerkennung in Deutschland

Für die Anerkennung in Deutschland ist die gute Nachricht: Die Niederlande sind für die Fachrichtung Kieferorthopädie in Anhang V Nr. 5.3.3 der EU-Richtlinie 2005/36/EG gelistet – anders als etwa Spanien, Luxemburg oder Österreich, für die diese Listung fehlt. Als ausstellende Stelle ist dort die Registratiecommissie Tandheelkundige Specialismen (RTS) der KNMT genannt, als maßgebliche Ausbildungsnachweise das „Bewijs van inschrijving als orthodontist in het Specialistenregister” und das „Diploma tandheelkundig specialist”. Das bedeutet: Für Deine zuständige Landeszahnärztekammer in Deutschland greift grundsätzlich die automatische Anerkennung – sie prüft im Wesentlichen die Echtheit Deiner Unterlagen, nicht mehr den fachlichen Inhalt der Ausbildung. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, welche Unterlagen Du brauchst und mit welchen Fristen und Gebühren Du rechnen musst, erklärt unser Hub-Artikel Ausländische KFO-Weiterbildung in Deutschland anerkennen lassen im Detail.

Wichtig dabei: Die automatische Anerkennung betrifft ausschließlich die reguläre vierjährige Fachausbildung zum Orthodontist an einer der drei genannten Universitäten. Sollte es daneben private oder verkürzte Programme mit ähnlicher Bezeichnung geben, gilt für sie dasselbe wie für jeden anderen Anbieter auch: Akkreditierung und Titelrecht vorab genau prüfen, wie es unser Artikel zum Fall DTMD exemplarisch zeigt.

Fazit

Die Niederlande bieten mit einem klar strukturierten, vierjährigen, universitär organisierten und bezahlten Programm sowie einer im Regelfall automatischen EU-Anerkennung gute Rahmenbedingungen für Weg A. Der Preis dafür ist ein enger Flaschenhals bei der Zulassung: nur drei Standorte, wenige Plätze pro Kohorte und ein kompetitives Auswahlverfahren, das zusätzlich solide Niederländischkenntnisse und eine vorherige BIG-Registrierung voraussetzt. Wer sich dafür interessiert, sollte frühzeitig – am besten schon während der Zahnmedizin-Assistenzzeit in Deutschland – mit dem Spracherwerb und der BIG-Registrierung beginnen, statt erst kurz vor einer Bewerbungsfrist damit anzufangen. Einen Überblick, wie sich der niederländische Weg in die gesamte Karriereplanung einfügt, findest Du in Der Weg zum Kieferorthopäden und Karrierewege in der Kieferorthopädie; zur Titelfrage speziell mehr in Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?.


Stand: Juli 2026. Angaben zu Plätzen, Fristen, Gehältern und Verfahrensdetails stammen aus öffentlich zugänglichen Ausschreibungen und Hochschul-Webseiten, können sich jährlich ändern und sind ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zur Bewerbung wende Dich an die jeweilige Universität, für Fragen zur Anerkennung in Deutschland an Deine zuständige Landeszahnärztekammer.