Nach dem Staatsexamen und der Approbation stellt sich für viele Zahnärzt:innen dieselbe Frage: In welche Richtung soll es fachlich weitergehen? Die Zahnmedizin kennt dafür mehrere anerkannte Spezialisierungswege – und wer sich für Kieferorthopädie interessiert, trifft dabei zusätzlich eine Grundsatzentscheidung, die viele erst spät im Prozess bemerken: Fachzahnarzt-Weiterbildung oder Master. Dieser Artikel ordnet zuerst die gesamte Spezialisierungslandschaft ein und führt dann im Detail durch beide Wege zur Kieferorthopädie.

Welche Fachzahnarzt-Gebiete gibt es in der Zahnmedizin?

Anders als in der Humanmedizin mit ihren rund 50 Facharztgebieten ist die Zahl der anerkannten Fachzahnarzt-Gebiete in Deutschland überschaubar. Bundesweit einheitlich, also von allen 17 Landeszahnärztekammern auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anerkannt, sind drei Gebiete (Stand: Juli 2026, Quelle: BZÄK):

  • Kieferorthopädie – Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, meist mit Zahnspangen, Alignern oder chirurgisch-kieferorthopädischen Kombinationsbehandlungen.
  • Oralchirurgie – zahnärztliche Chirurgie einschließlich Behandlung von Verletzungen und Frakturen im Mund-, Zahn- und Kieferbereich sowie zugehöriger Diagnostik.
  • Öffentliches Gesundheitswesen – zahnmedizinische Tätigkeit in Gesundheitsämtern und im öffentlichen Gesundheitsdienst, etwa Prävention und Versorgungsplanung.

Eine regionale Besonderheit gibt es in Nordrhein-Westfalen: Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vergibt seit 1983 zusätzlich den Fachzahnarzt für Parodontologie – als bislang einzige Kammer in Deutschland. Wer außerhalb dieses Kammerbezirks praktiziert, hat diese Option als eigenständigen Fachzahnarzt-Titel nicht.

Häufig in einen Topf geworfen, aber rechtlich etwas anderes: die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG). Sie ist kein Fachzahnarzt-, sondern ein ärztliches Facharztgebiet. Wer diesen Weg einschlagen will, braucht eine Doppelapprobation als Arzt und Zahnarzt – also zwei abgeschlossene Studiengänge –, und die Weiterbildung läuft über die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, nicht der Zahnärztekammer. Mit rund 15 Jahren von Studienbeginn bis zur Facharztanerkennung ist es der längste Spezialisierungsweg der gesamten Zahn- und Mundmedizin.

Wer sich generell erst noch orientiert, ob und wie Kieferorthopädie überhaupt „studiert” werden kann, findet den Einstieg in unserem Artikel Kann man Kieferorthopädie studieren? Eine kompakte Gegenüberstellung aller Fachzahnarzt-Richtungen mit Dauer, Inhalten und Berufsperspektiven bietet außerdem der Fachzahnarzt-Überblick auf zahnmedizinstudium.eu.

Warum Kieferorthopädie ein Sonderfall ist

Von den drei bundesweiten Fachzahnarzt-Gebieten ist Kieferorthopädie das mit der größten praktischen Relevanz für Patient:innen – und zugleich dasjenige, bei dem die Verwechslungsgefahr zwischen Fachzahnarzt-Titel und akademischem Zusatzabschluss am größten ist. Der Grund: Kieferorthopädische Behandlungen darf grundsätzlich jeder approbierte Zahnarzt und jede approbierte Zahnärztin durchführen, auch ohne Fachzahnarzt-Titel. Wer sich aber „Kieferorthopäde” oder „Kieferorthopädin” nennen möchte, kommt an einem von zwei klar unterschiedenen Wegen nicht vorbei. Genau diese beiden Wege stehen im Zentrum dieses Artikels.

Weg A: Die Fachzahnarzt-Weiterbildung Kieferorthopädie

Der klassische, kammerlich geregelte Weg ist die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie – kurz KFO.

Voraussetzung ist die Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin. Je nach Landeszahnärztekammer kommt davor häufig eine Phase allgemeinzahnärztlicher Tätigkeit hinzu – die Zahnärztekammer Berlin etwa verlangt vor Beginn der Weiterbildung mindestens zwölf Monate allgemeinzahnärztliche Tätigkeit, die nicht in einer Fachzahnarztpraxis absolviert werden darf (Stand: Juli 2026, Quelle: Zahnärztekammer Berlin). Solche Details unterscheiden sich zwischen den 17 Kammern.

Dauer und Struktur: Die eigentliche Weiterbildung umfasst vier Jahre in Vollzeit – nach der Muster-Weiterbildungsordnung der BZÄK typischerweise ein allgemeinzahnärztliches Jahr und drei spezialisierte Fachjahre, wobei ein Jahr an einer ermächtigten Universitätszahnklinik abgeleistet werden muss. In Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Absolviert wird die Weiterbildung an einer von der Kammer anerkannten Weiterbildungsstätte: einer kieferorthopädischen Universitätsabteilung oder einer niedergelassenen Praxis mit Weiterbildungsermächtigung. Wie Du eine solche Stelle findest, beschreiben wir ausführlich in unserem Artikel KFO-Weiterbildungsstelle finden.

Abschluss: Am Ende steht die Fachzahnarztprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Landeszahnärztekammer. Geprüft werden theoretisches Wissen und die während der Weiterbildung dokumentierten Behandlungsfälle. Erst nach bestandener Prüfung wird der Titel „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie” verliehen.

Titelrecht: Nur wer diese Weiterbildung abgeschlossen hat, darf sich nach dem BGH-Urteil vom 29.07.2021 (Az. I ZR 114/20) auch persönlich „Kieferorthopäde” oder „Kieferorthopädin” nennen – uneingeschränkt, auf dem Praxisschild, der Website und in der Werbung.

Wer die Weiterbildung nicht in Deutschland, sondern im Ausland absolvieren möchte, findet die Details zur anschließend nötigen Anerkennung in unseren Artikeln zur KFO-Weiterbildung im Ausland und zu englischsprachigen KFO-Programmen.

Weg B: Master oder Zusatzqualifikation Kieferorthopädie

Der zweite Weg führt über ein akademisches Master-Studium – häufig als „Master of Science Kieferorthopädie” beworben – oder eine kürzere, strukturierte Zusatzqualifikation von Universitäten und privaten Bildungsanbietern.

Voraussetzung ist ebenfalls die Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin, oft mit erster Berufserfahrung, aber ohne die formalen Vorgaben einer Kammer-Weiterbildungsordnung.

Dauer: Je nach Anbieter meist ein bis drei Jahre, häufig berufsbegleitend im Blended-Learning-Format organisiert – deutlich kürzer als die vierjährige Fachzahnarzt-Weiterbildung.

Abschluss: Es gibt keine einheitliche Kammerprüfung und keinen bundesweiten Qualitätsstandard. Umfang, Inhalte und Anerkennung unterscheiden sich stark zwischen Hochschulen und privaten Anbietern – und nicht jeder Anbieter, der mit „Master” wirbt, verleiht auch tatsächlich einen rechtmäßigen akademischen Grad. Ein aktuelles Beispiel dafür, worauf Du vor der Einschreibung achten solltest, beschreiben wir in unserem Artikel Vorsicht bei privaten Weiterbildungsanbietern: Der Fall DTMD.

Titelrecht: Nach Abschluss darfst Du kieferorthopädisch behandeln – das erlaubt das Berufsrecht jedem approbierten Zahnarzt, unabhängig vom Titel. Die persönliche Bezeichnung „Kieferorthopäde”/„Kieferorthopädin” bleibt Dir aber verwehrt. Zulässig ist stattdessen, unter Aufklärungspflicht gegenüber Patient:innen, die Werbung mit „Praxis für Kieferorthopädie” oder ein bei der Kammer gemeldeter „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie”. Die ausgeschriebene Qualifikation, etwa „Master of Science Kieferorthopädie”, muss dabei deutlich sichtbar sein – die Abkürzung „M.Sc.” allein reicht laut BGH nicht aus.

Direktvergleich: Fachzahnarzt vs. Master

Fachzahnarzt für KieferorthopädieMaster/Zusatzqualifikation Kieferorthopädie
VoraussetzungApprobation, oft plus allgemeinzahnärztliche Vorlaufzeit je nach KammerApprobation, meist ohne formale Vorlaufzeit
Dauer4 Jahre VollzeitMeist 1–3 Jahre, oft berufsbegleitend
OrtUniklinik oder Praxis mit WeiterbildungsermächtigungHochschule oder privater Bildungsanbieter
AbschlussprüfungFachzahnarztprüfung vor der LandeszahnärztekammerJe nach Anbieter – keine einheitliche Kammerprüfung
Persönlicher Titel„Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie", umgangssprachlich „Kieferorthopäde"Kein Anspruch auf den Titel „Kieferorthopäde"
Praxis-/WerbebezeichnungUneingeschränkt „Praxis für Kieferorthopädie"Nur mit deutlicher Aufklärung über die tatsächliche Qualifikation zulässig

Den vollständigen rechtlichen Hintergrund zu dieser Tabelle, inklusive einer detaillierten Einordnung des BGH-Urteils, findest Du in unserem Artikel Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde” nennen?

Was danach kommt

Auf beiden Wegen stehen Dir am Ende dieselben grundsätzlichen Karriereoptionen offen: Anstellung, Partnerschaft oder eigene Praxis – nur eben mit unterschiedlichen Rechten bei Titel und Außendarstellung. Einen vollständigen Vergleich beider Wege für jede dieser Optionen liefert unser Artikel Angestellt, Partner oder eigene Praxis: Alle Karrierewege in der Kieferorthopädie. Wie der Berufsalltag als Kieferorthopäde bzw. Kieferorthopädin konkret aussieht, beschreiben wir in Berufsbild Kieferorthopäde: Der Alltag, und was Du während der Weiterbildung verdienst und später investierst, in Gehalt und Kosten der KFO-Weiterbildung.

Welcher Weg passt zu Dir?

Die Entscheidung läuft am Ende auf eine einzige Frage hinaus: Willst Du später den geschützten Titel „Kieferorthopäde”/„Kieferorthopädin” führen, eine Praxis unter diesem Namen betreiben oder eine akademische Laufbahn mit Professur einschlagen? Dann führt kein Weg an der vollständigen, kammerlich anerkannten vierjährigen Weiterbildung vorbei. Ist Dir dagegen eine schnellere, oft berufsbegleitende Spezialisierung wichtiger, und kannst Du mit den Einschränkungen bei Titel und Werbung leben, kann der Master-Weg die pragmatischere Option sein. Den kompletten Ablauf beider Wege – Schritt für Schritt von Studium bis Abschluss – findest Du in unserem Übersichtsartikel Kieferorthopäde werden: Der komplette Weg.


Stand: Juli 2026. Angaben zu Weiterbildungsordnungen ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Landeszahnärztekammern. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.