Seit dem 30.07.2026 gilt: Vertragszahnärzte rechnen kieferorthopädische Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen nur noch ab, wenn sie Fachzahnarzt für Kieferorthopädie sind, einen gleichwertigen Abschluss haben oder die im Bundesmantelvertrag festgelegte praktische Erfahrung nachweisen. Für Altfälle gibt es einen Übergang und einen Bestandsschutz für Master. Wer mit einem Master arbeitet oder ihn plant, ist deshalb besonders betroffen. Behandeln darf weiterhin jeder approbierte Zahnarzt, und privat nach GOZ ändert sich nichts.

Was das Gesetz regelt

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 verkündet worden und am 30.07.2026 in Kraft getreten. Es ergänzt § 28 Abs. 2 SGB V: Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung durch Vertragszahnärzte, die keine Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, keinen gleichwertigen Abschluss und keine ausreichende praktische Erfahrung nach dem Bundesmantelvertrag haben. Wer eines der drei Merkmale erfüllt, rechnet weiter ab.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Ziel der Anpassung, eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden. Der Vorbehalt lässt deshalb gleichwertige Abschlüsse und praktische Erfahrung ausdrücklich zu.

SituationRegel für KassenleistungenBeleg
Anerkennung als Fachzahnarzt für KieferorthopädieAbrechnung wie bisher§ 28 Abs. 2 Satz 6 Nr. 1 SGB V
Gleichwertiger AbschlussAbrechnung möglich, sobald der Bundesmantelvertrag festlegt, was gleichwertig ist§ 28 Abs. 2 Satz 6 Nr. 1 und Satz 11 SGB V
Ausreichende praktische ErfahrungAbrechnung möglich, sobald der Bundesmantelvertrag festlegt, was ausreicht§ 28 Abs. 2 Satz 6 Nr. 1 und Satz 11 SGB V
Master of Science Kieferorthopädie abgeschlossen oder aufgenommen bis einschließlich 29.07.2026Dauerhafter Bestandsschutz, Nachweis gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung§ 28 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 SGB V
Behandlung begonnen bis einschließlich 29.07.2030Bisherige Rechtslage bleibt anwendbar§ 28 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB V
Keines davonKeine Kassenleistung, Privatbehandlung nach GOZ bleibt möglich§ 28 Abs. 2 Satz 6 Nr. 1 SGB V

Was noch offen ist

Zwei Fragen beantwortet das Gesetz nicht selbst. Welcher Abschluss einem Fachzahnarzt gleichwertig ist und welche praktische Erfahrung ausreicht, sollen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte festlegen, spätestens bis zum 01.01.2027. Die Bundeszahnärztekammer bekommt vorher Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob ein Master, den Du nach dem 29.07.2026 beginnst, als gleichwertig zählt, ist deshalb bis zu dieser Festlegung offen. Ebenso offen ist, wie die Regel für angestellte Zahnärzte in Vertragspraxen ausgelegt wird; der Gesetzestext spricht von Vertragszahnärzten. Frage vor einer Entscheidung bei der für Dich zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung nach.

Was das für Deinen Weg heißt

Weiterbildung zum Fachzahnarzt (Weg A). Mit der Anerkennung durch die Landeszahnärztekammer erfüllst Du das erste Merkmal und rechnest ohne weitere Nachweise ab. Wie lange der Weg dauert, steht in Wie lange dauert es, Kieferorthopäde zu werden?, die Suche nach einer Stelle in KFO-Weiterbildungsstelle finden.

Master oder Zusatzqualifikation (Weg B). Hier kommt es auf den Zeitpunkt an. Wer den Master bis einschließlich 29.07.2026 abgeschlossen oder begonnen hat, behält die Abrechnung dauerhaft. Wer erst danach einsteigt, hat keinen Bestandsschutz und hängt an der Festlegung zum 01.01.2027. Prüfe vor der Anmeldung, ob der Anbieter die Gleichwertigkeit belegt oder nur wirbt; Hinweise gibt MSc Orthodontics seriös prüfen. Anbieter und Kosten vergleicht Master Kieferorthopädie in Deutschland, die Kostenseite Was kostet ein Master in Kieferorthopädie?.

Ausland und Quereinstieg. Ein im Ausland erworbener Fachzahnarzt-Nachweis wird nur über die Anerkennung durch die Kammer zum deutschen Fachzahnarzt; das Verfahren erklärt Ausländische KFO-Weiterbildung anerkennen lassen. Wer aus einem anderen Fachgebiet kommt, findet die Anrechnung in Quereinstieg in die KFO. Ob ein bestimmter ausländischer Abschluss oder eine andere Qualifikation als gleichwertig im Sinne des Bundesmantelvertrags gilt, steht erst nach der Festlegung fest.

Was unverändert bleibt

Der Titel „Kieferorthopäde” ist weiter an die Kammer-Anerkennung gebunden; dazu und zur Werbung mit „Praxis für Kieferorthopädie” steht alles in Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich Kieferorthopäde nennen? und Praxisschild und Werbung ohne Fachzahnarzttitel. Unverändert bleiben auch die Altersgrenze von 18 Jahren für die Kassenleistung und die Ausnahme bei schweren Kieferanomalien (§ 28 Abs. 2 Satz 6 Nr. 2 und Satz 7 SGB V); Einzelheiten stehen in Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. Wer eine Praxis gründen oder übernehmen will, sollte die Regel in die Planung einbeziehen (Eigene KFO-Praxis gründen oder übernehmen).

Der nächste Nachtrag auf dieser Seite folgt, sobald der Bundesmantelvertrag die Gleichwertigkeit und die ausreichende Erfahrung festlegt.

Weiterlesen: Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich Kieferorthopäde nennen?, Karrierewege in der Kieferorthopädie im Überblick und Keine KFO-Stelle? Fünf Alternativen zur Spezialisierung.

Quellen

Stand: Oktober 2026.