Direkt nach der Approbation stehen die Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk und, wenn Du später zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen willst, die Vorbereitungszeit für die Kassenzulassung an. Gleichzeitig fällt die Weichenstellung zur Kieferorthopädie: Weiterbildung zum Fachzahnarzt (Weg A) oder Master bzw. Zusatzqualifikation (Weg B). Beides musst Du nicht am ersten Tag entscheiden.
Zeitplan für die ersten Monate
| Zeitpunkt | Schritt | Grundlage |
|---|---|---|
| Vor dem ersten Arbeitstag | Berufshaftpflichtversicherung klären, auch ob Du als Vorbereitungsassistent mitversichert bist; Impfschutz gegen Masern und Hepatitis B prüfen | BZÄK-Checkliste |
| Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit | Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer des Bundeslands, in dem Du tätig bist (Beispiel Baden-Württemberg: online, binnen eines Monats) | Meldeordnung LZK Baden-Württemberg vom 11.08.2023 |
| Zum Berufsstart | Anmeldung beim Versorgungswerk Deiner Kammer; Beiträge fallen bei zahnärztlicher Tätigkeit an | BZÄK-Checkliste |
| Bis drei Monate nach dem ersten Arbeitstag | Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, bei jedem Stellenwechsel neu | BZÄK-Checkliste |
| Erste zwei Jahre (Vollzeit) | Vorbereitungszeit für die Kassenzulassung: mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines Kassenzahnarztes, der Rest auch in Zahnkliniken; in Teilzeit länger | § 3 Zahnärzte-ZV |
| Danach | Eintragung ins Zahnarztregister der KZV, Antrag auf Zulassung beim Zulassungsausschuss | § 95 Abs. 2 SGB V; § 18 Zahnärzte-ZV |
| Als Vertragszahnarzt | Fortbildungsnachweis alle fünf Jahre gegenüber der KZV | § 95d SGB V |
| Vor Beginn der Weiterbildung | Genehmigung der Weiterbildung durch die Kammer, ggf. schon vor Ende des allgemeinzahnärztlichen Jahres anmelden | BZÄK-Checkliste |
Die Fristen der Meldeordnungen unterscheiden sich je Kammer, und die Zeiten für die Vorbereitungsassistenz je Kammerbereich. Frag bei Deiner Kammer nach, bevor Du Fristen einplanst.
Allgemeinzahnärztliche Zeit und KFO-Weiterbildung
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer verlangt für die Kieferorthopädie mindestens drei fachspezifische Jahre plus ein allgemeinzahnärztliches Jahr, das vor der fachspezifischen Zeit liegen soll (Anlage 2 Ziff. 2.1). Zusammen sind das vier Jahre. Nordrhein verlangt drei Jahre ohne eigenes allgemeinzahnärztliches Jahr, und in Berlin müssen die zwölf allgemeinzahnärztlichen Monate vor dem Beginn liegen; sie sind das allgemeinzahnärztliche Jahr, kein fünftes Jahr. Die Unterschiede zwischen den Kammern vergleicht Die Weiterbildungsordnung KFO im Kammervergleich.
Eine Assistenzzeit in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis ist deshalb meist ohnehin Teil des Wegs. Nutze sie, um Dir Kieferorthopädie in Hospitationen anzusehen und zu prüfen, ob sie zu Dir passt. Wie Du eine Stelle suchst, beschreibt KFO-Weiterbildungsstelle finden.
Weg A oder Weg B
Weg A ist die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (mindestens drei fachspezifische Jahre plus ein allgemeinzahnärztliches Jahr, Kammerprüfung). Weg B ist ein Master oder eine Zusatzqualifikation in Kieferorthopädie (ein bis drei Jahre, meist berufsbegleitend, keine Kammerprüfung). Kieferorthopädisch behandeln darf berufsrechtlich jeder approbierte Zahnarzt, auch ohne beide Wege. Der Titel Kieferorthopäde und die Bezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie stehen dagegen nur denen zu, die eine Zahnärztekammer anerkannt hat (BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. I ZR 114/20). Für Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gilt seit dem 30.07.2026 ein Fachzahnarztvorbehalt mit Übergangsfrist bis einschließlich 29.07.2030 und Bestandsschutz für Master-Absolventen. Beides erklärt Fachzahnarzt oder Master: Wer darf sich „Kieferorthopäde“ nennen?.
Wer Weg A wählt, braucht eine Weiterbildungsstelle an einer Universitätsklinik oder in einer ermächtigten Praxis. Die Stellen werden nicht zentral vergeben; Du bewirbst Dich direkt. Wie lange das dauert, steht in Wartezeit auf eine KFO-Weiterbildungsstelle, die Standorte listet KFO-Weiterbildungsstätten in Deutschland, das Gehalt während der Weiterbildung beschreibt Gehalt und Kosten der KFO-Weiterbildung. Die Weiterbildung muss die Kammer vor Beginn genehmigen.
Wer Weg B wählt, muss das Programm prüfen: Es gibt keine Kammerprüfung und keinen einheitlichen Standard, und nicht jedes Angebot verleiht einen anerkannten akademischen Grad. Ein Beispiel dafür ist Der Fall DTMD. Programme im Ausland beschreibt Englischsprachige KFO-Weiterbildung. Eine im Ausland absolvierte Fachzahnarzt-Weiterbildung lässt sich unter Umständen anerkennen; das Verfahren steht in Ausländische KFO-Weiterbildung anerkennen lassen.
Noch nicht festlegen
Du musst nicht sofort entscheiden. Wer zunächst allgemeinzahnärztlich arbeitet, kann die Entscheidung für Weg A oder Weg B verschieben. Rechne dann damit, dass sich der Start der Weiterbildung entsprechend nach hinten schiebt; die Gesamtdauer von Studium bis Titel rechnet Wie lange dauert es, Kieferorthopäde zu werden?. Wie sich Alltag und Verdienst unterscheiden, zeigen Berufsbild Kieferorthopäde im Alltag und Was verdient ein Kieferorthopäde?. Wie es nach dem Abschluss weitergeht, vergleicht Angestellt, Partner oder eigene Praxis; der Gesamtablauf steht in Der Weg zum Kieferorthopäden.
Weiterlesen: Voraussetzungen für die KFO-Weiterbildung · KFO schon im Studium vorbereiten · Kann man Kieferorthopädie studieren?
Quellen
- Checkliste für die ersten Jahre im zahnärztlichen Berufsleben (BZÄK und BdZA, 2025): Kammeranmeldung, Versorgungswerk, Befreiung von der Rentenversicherung, Versicherungen, Vorbereitungsassistenz, Genehmigung der Weiterbildung.
- Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 11.08.2023: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Berufstätigkeit.
- § 3 Zahnärzte-ZV: Voraussetzungen der Eintragung ins Zahnarztregister, zweijährige Vorbereitungszeit.
- § 95d SGB V: Fortbildungspflicht und Nachweis alle fünf Jahre.
- § 28 SGB V: Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Kassenleistungen, Übergang und Bestandsschutz.
- Musterweiterbildungsordnung der BZÄK, Beschluss vom 16.11.2024: Dauer der Weiterbildung und allgemeinzahnärztliches Jahr (Anlage 2 Ziff. 2.1).
Stand: Oktober 2026.
